GmbH gründen – Was du beachten musst
Du wirst außerdem das Wesen von Kapitalgesellschaften besser verstehen sowie die Voraussetzungen der Gründung kennenlernen. Zudem erhältst du einen Überblick, mit welchen Kosten du rechnen musst und ob du dir das Gründen einer GmbH überhaupt leisten kannst. Dazu beginnen wir mit den Grundlagen und steigen später tiefer in die Materie ein.
Was ist eine GmbH?
Des Weiteren besitzt die GmbH eine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie wird daher auch als juristische Person bezeichnet, da sie im eigenen Namen handelt, als Vertragspartner auftritt und klagen oder verklagt werden kann.
Die eigene Rechtspersönlichkeit bewirkt zudem Unterschiede in der Besteuerung, auf die wir später noch eingehen werden. Weiterhin ist eine GmbH stets Formkaufmann und hat sich nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) zu richten. Die spezifischeren Vorschriften sind allerdings im eigenen GmbH-Gesetz zu finden.
Wie gründet man eine GmbH?
Zur Gründung einer GmbH ist zunächst ein notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag anzufertigen. In diesem müssen die Firma sowie der Sitz der Gesellschaft, die Art der Geschäftstätigkeit, das Stammkapital und die Stammeinlagen enthalten sein. Als Stammeinlage wird der Geschäftsanteil am Stammkapital bezeichnet.
Möchtest du keine komplizierten Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag treffen, kommt für dich eventuell die vereinfachte Gründung in Frage. Diese Form ist jedoch auf kleinere Gesellschaft mit maximal drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer beschränkt.
Erfüllst du die Voraussetzungen, musst du ein Musterprotokoll verwenden, welches Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterliste und Bestellung des Geschäftsführers in einem ist.
Was kostet es eine GmbH zu gründen?
Wie eben erwähnt, ist die erste Priorität zur Gründung einer GmbH das Aufstellen eines Gesellschaftsvertrags bzw. des Musterprotokolls. Weiterhin musst du mindestens 25.000 Euro als Stammkapital einzahlen, wobei auch Bar- und Sacheinlagen denkbar sind.
Die GmbH entsteht allerdings erst mit der Eintragung ins Handelsregister. Diese ist in Abteilung B zu bewirken. Die Eintragung ist jedoch an einige Bedingungen geknüpft. Dazu gehört, dass mindestens 12.500 Euro des Stammkapitals bereits eingezahlt wurden und auf jeden Geschäftsanteil eine Einzahlung von 1/4 des Nennbetrags vorliegt.
Sind die Voraussetzungen nicht gegeben, kann das schwerwiegende Folgen haben. Denn erst mit Eintragung ins Handelsregister entsteht die juristische Person. Für Geschäfte die vorher abgeschlossen wurden, haften die Gesellschafter mit ihrem kompletten Privatvermögen.
Damit du deine Tätigkeit aufnehmen kannst, solltest du daher schnellstmöglich alle Voraussetzungen erfüllen und die Eintragung ins Handelsregister mit folgenden Angaben bewirken:
- Firma und Sitz
- Geschäftstätigkeit
- Adresse
- Stammkapital
- Datum Gesellschaftsvertrag
- Geschäftsführer
Zudem ist eine Liste aller Gesellschafter mit ihren entsprechenden Anteilen einzureichen.
In diesem Video wird die Gründung einer GmbH sehr einfach dargestellt:
Phasen der Gründung einer GmbH
Die Entstehung der GmbH kann in drei verschiedene Phasen unterteilt werden.
1. Vorgründungsgesellschaft | Als Vorgründungsgesellschaft wird der Zusammenschluss von einem oder mehreren Gesellschaftern zur Gründung der GmbH bezeichnet. Zu diesem Zeitpunkt wurde weder der notariell beurkundete Vertrag, noch die Eintragung ins Handelsregister bewirkt. Für abgeschlossene Geschäfte haften die Gesellschafter in dieser Vorstufe noch wie ein Einzelkaufmann oder die BGB-Gesellschaft. Die Haftung ist somit unbeschränkt, solidarisch und unmittelbar. |
2. Vor-GmbH | Die Vor-GmbH entsteht mit Abschluss des notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrages. Dadurch entsteht die GmbH im Innenverhältnis, was die Haftung auf dieses beschränkt. Das bedeutet, dass die Haftung auf das Stammkapital begrenzt ist und nur der Handelnde unbeschränkt für seine abgeschlossenen Geschäfte haftet (sog. Handelndenhaftung). Weiterhin kann bereits jetzt eine Körperschaftssteuerpflicht entstehen, die wir im Abschnitt der steuerlichen Auswirkungen näher erläutern werden. |
3. GmbH | Mit der Eintragung ins Handelsregister wird die Entstehung der GmbH im Außenverhältnis endgültig bewirkt. Dadurch ist auch die Körperschaftssteuerpflicht nicht mehr abwendbar. Andererseits entfällt nun die persönliche Haftung der Gesellschafter für jegliche Geschäfte. Allein die juristische Person muss für Verbindlichkeiten haften. Können diese nicht bedient werden, ist die GmbH insolvent. Nachschüsse der Gesellschafter sind jederzeit möglich. |
Anmeldung bei Behörden
Durch die Kaufmannseigenschaft der GmbH ist eine Gewerbeanmeldung unabdingbar. Diese ist beim zuständigen Gewerbeamt zu bewirken, welches sich in der Nähe des Tätigkeitsorts deiner GmbH befindet. Vorher solltest du allerdings bereits die Eintragung ins Handelsregister beantragt haben. Für bestimmte Branchen wie z.B. für Taxen und wenn man ein Restaurant eröffnen möchte, ist außerdem eine Gewerbeerlaubnis einzuholen.
Die Gewerbeanmeldung geht dann mit der steuerlichen Anmeldung beim Finanzamt einher. Zusätzlich musst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und ihn ans Finanzamt schicken. Dort gibst du alle relevanten Informationen zu deiner Gesellschaft an.
Zudem ist eine schnellstmögliche Beantragung der Steuernummer zu empfehlen. Du kannst zwar bereits vorher Handel betreiben, jedoch keine Rechnungen ausstellen oder die gezahlte Vorsteuer ziehen, da sie eine Pflichtangabe auf jeder ordnungsgemäßen Rechnung ist.
Vertretungsbefugnisse
Die GmbH wird nicht durch einzelne Gesellschafter, sondern durch ihre Organe vertreten. Das sind:
- Geschäftsführung
- Gesellschafterversammlung
- Aufsichtsrat (eher selten)
Die Geschäftsführung besteht aus einem oder mehreren Geschäftsführern, welche auch Gesellschafter sein können. Sie werden von den anderen Gesellschaftern im Rahmen der Gesellschafterversammlung eingestellt und erhalten ein Gehalt aus nicht selbstständiger Arbeit.
Es ist nicht selten, dass Gesellschafter sich selbst als Geschäftsführer ein Gehalt zahlen und dort als Arbeitnehmer geführt werden. Alle Geschäftsführer vertreten die GmbH gemeinsam, sofern keine abweichenden Regelungen getroffen wurden. Bei Missachtung oder Verletzung der Sorgfaltspflicht können Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.
Die Aufgaben beschränken sich auf
- die Führung und Vertretung,
- die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts,
- die Ankündigung der Gesellschafterversammlung sowie
- den Insolvenzantrag.
Alle Gesellschafter treffen sich auf Einberufung durch den Geschäftsführer zur Gesellschafterversammlung. Diese trifft dann Beschlüsse über das weitere Vorgehen innerhalb der Gesellschaft. Dafür erfolgt eine Abstimmung, die durch einfache Mehrheit entschieden wird.
Sind Änderungen des Gesellschaftsvertrags gewünscht, muss eine 3/4 Mehrheit zustimmen und eine notarielle Beurkundung erfolgen. Jeder Euro Beteiligung entspricht dabei einer Stimme.
Aufgaben:
- prüfen des Jahresabschlusses
- Verwendung des Überschusses
- einfordern der Einlagen
- Bestellung oder Abberufung sowie Überwachung der Geschäftsführung
- gleiches bei Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten
Ein Aufsichtsrat ist dagegen nur sehr selten anzutreffen. Das hängt vor allem mit hohen Kosten zusammen und dass er erst ab 500 Arbeitnehmern Pflicht ist. Im Allgemeinen dient er als Unterstützung der Gesellschafter.
Zu den Aufgaben des Aufsichtsrates gehören:
- prüfen des Jahresabschluss
- Kontrolle der Geschäftsführung
Verteilung von Gewinnen und Verlusten
Wird am Ende des Geschäftsjahres ein Verlust festgestellt, wird dieser einzig von der Gesellschaft getragen. Dafür kann sie Rücklagen aufbrauchen oder einen Verlustvortrag geltend machen.
Die Verwendung der Gewinne wird durch die Gesellschafterversammlung beschlossen. Den Gesellschaftern stehen dazu mehrere Möglichkeiten offen, wobei zunächst ein eventuell vorhandener Verlustvortrag auszugleichen ist. Weitere Verwendungsmöglichkeiten vor Ausschüttung an die Gesellschafter sind:
- Auszahlung von Tantiemen an Geschäftsführung und Aufsichtsrat
- Bildung von Gewinnrücklagen
- Rückzahlung von Nachschüssen der Gesellschafter
Der verbleibende Betrag wird dann je nach Beteiligung an die Gesellschafter ausgezahlt.
Steuerliche Auswirkungen
Zuvor hatten wir bereits auf die Körperschaftssteuerpflicht hingewiesen. Die Körperschaftssteuer wird auf Ebene der Gesellschaft erhoben und gilt sowohl für einbehaltene (thesaurierte), als auch ausgeschüttete Gewinne. Sie beträgt 15% zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag auf die errechnete Körperschaftssteuer (15,825%).
Zudem ist die GmbH wie jeder andere Unternehmer umsatzsteuerpflichtig und muss regelmäßig Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben. Daneben wird außerdem die Gewerbesteuer erhoben, für die es keinen Freibetrag gibt (bei einer GbR beispielsweise 24.500 Euro).
Die Gesellschafter haben ihre Gewinnanteile als Kapitalerträge zu besteuern und zahlen dafür die Abgeltungssteuer von 25% zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag der Steuerlast (26,375%). Ist ein Gesellschafter weiterhin als Geschäftsführer angestellt, hat er zusätzlich Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit und zahlt hierauf Lohnsteuer und Sozialabgaben.
Die UG bzw. Mini-GmbH – Erleichterung für Gründer
Die Mini-GmbH oder auch Unternehmergesellschaft (UG) existiert seit 2008 und soll Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen ausländischen Rechtsformen, wie der Limited (Ltd), abfedern. Sie ist der GmbH sehr ähnlich, woher auch der Name Mini-GmbH stammt.
Der Unterschied besteht in den geringeren Anforderungen bei der Gründung. So kann beispielsweise das Stammkapital von 25.000 Euro unterschritten werden. Im Gegenzug muss jedoch 1/4 des Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage eingezahlt werden.
Wird schließlich das erforderliche Stammkapital zur Gründung der GmbH erreicht, wird eine Umwandlung der UG möglich.
Vorteile der GmbH
Die Anziehungskraft der GmbH geht wohl besonders auf die Haftungsbeschränkung zurück. Viele Unternehmer schätzen den Umstand, dass ihr Verlustrisiko auf die Einlage begrenzt ist. Sie schützt somit ihre Gesellschafter durch die eigene Rechtspersönlichkeit. Im Ernstfall wird nur die GmbH, nicht jedoch die Gesellschafter verklagt. Das ist bei Personengesellschaften wie der GbR anders.
Zudem verfügt sie durch ihre Organe über vermehrte Kompetenzen. Andererseits können auch Sacheinlagen auf das Stammkapital angerechnet werden. Nur wenige können über 25.000 Euro frei verfügen, können aber stattdessen andere Vermögenswerte in die Gesellschaft einbringen.
Des Weiteren ist die Gewinnverteilung, im Gegensatz zu Personengesellschaften, abhängig vom Nennwert der Beteiligung. Diese können außerdem durch notarielle Beurkundung veräußert werden oder sogar als Erbe an die Hinterbliebenen übertragen werden.
Nachteile der GmbH
Vor allem für Neugründer, die noch wenig Erfahrung haben, dürfte die Gründung kompliziert und aufwendig sein. Andererseits sind damit auch, im Vergleich zu Personengesellschaften, höhere Kosten verbunden. Allein das Stammkapital von 25.000 Euro aufzubringen, kann problematisch sein. Die UG wäre dann eine sinnvolle Alternative.
Durch die Einstufung als Formkaufmann entstehen außerdem weitreichende Pflichten, die sich aus dem Handelsgesetzbuch ergeben. Dazu gehören beispielsweise die doppelte Buchführung sowie das Anfertigen eines Lageberichts. Je nach Größe können weitere Pflichten hinzukommen.
Ein weiterer Nachteil ist, dass die Einlagen der Gesellschafter komplett in das Vermögen der Gesellschaft übergehen. Es besteht daher kein Anspruch auf Entnahmen.
Zu guter Letzt sollte der Steuernachteil bezüglich der Gewerbesteuer erwähnt werden. Hier entfällt nämlich der Freibetrag von 24.500 Euro, woraus höhere Gewerbesteuerzahlungen resultieren.
Alternativen zur Gründung einer GmbH
Es gibt zahlreiche andere Gesellschaftsformen, die je nach deinen persönlichen Bedürfnissen eine gute Alternative sein können. Daher möchten wir dir nachfolgend zwei vorstellen.
1. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) | Die GbR zeichnet sich durch die unkomplizierte und schnelle Gründung aus. Allerdings müssen mehrere Personen beteiligt sein. Ein Mindestkapital ist nicht vorgeschrieben. Weiterhin richtet sie sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Der Nachteil liegt allerdings in der unbeschränkten Haftung. |
2. Kommanditgesellschaft (KG) | Die KG gehört wie die GbR zu den Personengesellschaften, hat jedoch einige Unterschiede. Dazu gehört beispielsweise, dass es einen Vollhafter (Komplementär) und einen Teilhafter (Kommanditist) gibt. Dieses Modell kann in Frage kommen, wenn du dir mit deinem Geschäftspartner uneinig über die Haftung bist. Der Nachteil des Teilhafters besteht jedoch darin, dass die Geschäftsführungsbefugnisse ausschließlich beim Vollhafter liegen. Dafür ist sein Verlust wie bei der GmbH auf die Stammeinlage begrenzt. |
Fazit
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) eignet sich hervorragend für mittelgroße Unternehmen, die über genügend Kapital verfügen. Durch die Haftungsbeschränkung schützt du dich außerdem vor dem finanziellen Ruin. Allerdings wirst du auch keine hohen Krediten auf den Namen der GmbH erhalten.
Solltest du noch am Anfang der Selbstständigkeit stehen, wäre eine simple GbR oder eine UG eventuell ratsamer. Wenn dich das Thema interessiert kannst du dir auch gerne unsere Artikel zur Gründung einer GbR, UG oder Limited durchlesen. Wir wünschen dir viel Erfolg und hoffen, dich deinem Traum von der Selbstständigkeit ein Stück näher gebracht zu haben.
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