Geschäftsführer – wofür ist er eigentlich da?

Mit dem Begriff Geschäftsführer oder Geschäftsführung werden eine oder mehrere Personen bezeichnet, die in einem Unternehmen oder einer anderen Personenvereinigungen die Führung der Geschäfte übernimmt. Außerdem vertritt der Geschäftsführer die Gesellschaft außergerichtlich und gerichtlich. Ein Geschäftsführer hat Rechte und Pflichten, des Weiteren haftet er teilweise mit seinem Privatvermögen. Der folgende Ratgeber geht näher auf diese Themen ein.

Was ist ein Geschäftsführer?

Mit dem Begriff Geschäftsführer wird das Organ bezeichnet, das die Leitung einer Gesellschaft übernimmt. Im Inneren des Unternehmens ist der Geschäftsführer mit der Leitung der Firma betraut und wird daher auch Firmenleiter genannt. Die Geschäftsführung vertritt zudem die Gesellschaft nach außen. Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft durch sein rechtsgeschäftliches Handeln.

Welche Befugnis der Geschäftsführer hat, ist davon abhängig, welche Gesellschaftsform das Unternehmen besitzt. So ist zum Beispiel bei einer Aktiengesellschaft der Vorstand derjenige, der die Geschäftsführungsbefugnis besitzt und wird in diesem Fall vom Aufsichtsrat kontrolliert.

Ein GmbH Geschäftsführer hingegen unterliegt den Weisungen der Gesellschafter. In der Regel wird ein Geschäftsführer für einen festgelegten Zeitraum berufen und erhält hierfür einen Anstellungsvertrag, in dem das Geschäftsführergehalt geregelt ist.

Wie wird man Geschäftsführer?

Geschäftsführer wirst du entweder dadurch, dass du ein Unternehmen gründest und dich selber zum Geschäftsführer ernennst. Ein anderer Weg ist die Ernennung zum Geschäftsführer auf einer Gesellschafterversammlung bei einem schon länger existierendem Unternehmen. In einem Unternehmen kann es übrigens mehrere Geschäftsführer geben, die für jeweils unterschiedliche Bereiche zuständig sind.

Was sind die Aufgaben der Geschäftsführung?

Der Geschäftsführer ist für eine erfolgreiche Leitung des Unternehmens verantwortlich. Dazu zählen das strategische und das operative Geschäft. Neben dem reibungslosen Geschäftsablauf im Tagesgeschäft ist die Geschäftsführung für die strategische Ausrichtung verantwortlich. Dabei ist auch die Ausrichtung in den weiteren Geschäftsjahren zu berücksichtigen.

Zu den Aufgaben gehören:

  • Abwägung von Chancen und Risiken
  • Positionierung auf dem Markt
  • Erstellung von Strategien
  • Erkennen von Investitionspotenzialen
  • Zusammenstellung der Produkte bzw. Dienstleistungen
  • Erstellung einer Marketing-Strategie
  • Aufbau der Unternehmensreputation
  • Sicherung der Innovationskraft

Die Aufgaben sollen nicht nur den Fortbestand im laufenden Geschäftsjahr, sondern auch für die folgenden Geschäftsjahre sichern.

Was sind die Rechte und Pflichten eines Geschäftsführers?

Der Geschäftsführer hat unterschiedliche Rechte und Pflichten, die teilweise gesetzlich vorgeschrieben sind. Kraft Gesetz besitzt ein Geschäftsführer die Geschäftsführungsbefugnis und eine Vertretungsmacht. Mit der Geschäftsbefugnis ist es dem Geschäftsführer möglich, innerhalb des Unternehmens Entscheidungen zu treffen oder den Mitarbeitern Anweisungen zu geben.

Die Vertretungsmacht erteilt dem Geschäftsführer die Erlaubnis, das Unternehmen nach außen hin in allen Bereichen zu vertreten. Dahingegen hat die Gesellschafterversammlung nur auf interne Bereiche Einfluss. Für bestimmte Entscheidungen benötigt der Geschäftsführer die Zustimmung der Gesellschafterversammlung.

Was bedeutet ordnungsgemäße Geschäftsführung?

Eine ordnungsgemäße Geschäftsführung bedeutet, dass bestimmte Regeln eingehalten werden. Dazu gehört die Orientierung an bestimmten Prinzipien und Werten sowie deren Einhaltung, wie zum Beispiel:

  • ordnungsgemäße Buchführung
  • Ordnungsmäßigkeit
  • Sinnhaftigkeit
  • Gesetzesmäßigkeit
  • Nützlichkeit
  • Zweckmäßigkeit
  • Richtigkeit
  • Nachprüfbarkeit
  • Verschwiegenheit
  • Optimierung von Nutzen und Gewinn
  • soziales Engagement

Was ist im Gesellschaftsrecht festgelegt?

Im Gesellschaftsrecht ist das Recht der Personengesellschaften und der Kapitalgesellschaften festgelegt, dabei wird unterschieden nach Handelsrecht und Gesellschaftsrecht. Bei einer Kapitalgesellschaft handelt es sich um eine juristische Person, die im Gesellschaftsrecht und im Handelsrecht das alleinige Rechtssubjekt darstellt. Daneben gibt es noch eine ganze Reihe von Sonderformen, wie zum Beispiel die Mini GmbH.

Im Gesellschaftsrecht werden zahlreiche Themenkomplexe abgehandelt, wie beispielsweise:

    • Die Gründung einer Gesellschaft
    • Die Auflösung einer Gesellschaft
    • Vertretungsbefugnisse
    • Regelung des Vorstands und des Geschäftsführers
    • Die Haftung gegenüber Dritten und die Haftung im Innenverhältnis
    • Die Besteuerung

Das Gesellschaft- und Handelsrecht behandelt ein breites Spektrum, das Einfluss auf viele weitere Rechtsbereiche hat, wie beispielsweise das Arbeitsrecht, das Kapitalmarktrecht, das Steuerrecht oder das Kartellrecht.

Was sind die Befugnisse eines Geschäftsführers?

Der Geschäftsführer hat ein sehr breit gestrecktes Aufgabengebiet, daher werden nachfolgend nur die wichtigsten Befugnisse beschrieben. Zu den Aufgaben gehören:

Einberufung der Gesellschafterversammlungen In den Gesellschafterversammlungen werden die Beschlüsse der Gesellschaft gefasst. Der Geschäftsführer kann eine Gesellschafterversammlung einberufen, während der Gesellschafter die Einberufung einer Versammlung vom Geschäftsführer verlangen kann.
Erstellung der steuerlichen Unterlagen Der Geschäftsführer erstellt die Umsatzsteuer– und Lohnsteuervoranmeldungen, den Jahresabschluss, übernimmt das Controlling und viele weitere Aufgaben, die für die Jahres-Steuererklärung erforderlich sind. Dazu gehören auch die sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten.
Auskunftspflicht Ein geschäftsführender Gesellschafter hat gegenüber den anderen Gesellschaftern eine Auskunftspflicht. So können zum Beispiel andere Gesellschafter auf Nachfrage Einblick in die Geschäftsunterlagen verlangen.
Formelle Befugnisse Die Geschäftsführung ist für alle Anmeldungen im Handelsregister zuständig. Dazu gehört auch die Mitteilung von Änderungen im Gesellschafterbestand. Außerdem unterliegt den Geschäftsführern die Verantwortung für die fristgemäße Einreichung der offenzulegenden Unterlagen beim Bundesanzeiger.

 

Welche Haftung müssen Geschäftsführer übernehmen?

Nicht für jede unternehmerische (Fehl)Entscheidung haftet der Geschäftsführer. Denn dem Geschäftsführer steht bei seinen unternehmerischen und geschäftlichen Entscheidungen ein breiter Handlungsspielraum zu. Nur bei pflichtwidrigem und/oder gesetzeswidrigem Verhalten tritt eine Haftung der Geschäftsleitung ein.

Dabei musst du unterscheiden zwischen einer Haftung im Innenverhältnis und somit gegenüber den anderen Gesellschaftern sowie der Gesellschaft selbst und einer Haftung im Außenverhältnis.

Haftung im Innenverhältnis

Wenn der Geschäftsführer seine Sorgfaltsmaßstäbe verletzt, die zum Beispiel im § 43 GmbHG geregelt sind, haftet der Geschäftsführer. Das bedeutet, dass er gegen seine Sorgfaltspflicht verstoßen haben muss. Dieser Pflichtverstoß muss objektiv beurteilt werden. Denn an seine Sorgfalt sind hohe Anforderungen gestellt. Nur dann, wenn die Geschäftsführung diese Grundsätze nicht beachtet, können Schadensersatzansprüche entstehen.

Haftung im Außenverhältnis

Im Außenverhältnis haftet der Gesellschafter teilweise sogar mit seinem Privatvermögen, zum Beispiel dann, wenn er seinen Pflichten nicht oder bei Sozialversicherungsträgern oder Finanzbehörden verspätet nachgekommen ist. Das gilt auch für andere gesetzliche Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens.

 

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Wann haftet der Geschäftsführer mit seinem Privatvermögen?

Mit seinem Privatvermögen haftet ein Geschäftsführer zum Beispiel dann, wenn er Geschäfte tätigt und dabei nicht deutlich macht, dass er im Rahmen des Unternehmens tätig ist. Das Gleiche gilt auch dann, wenn er ein persönliches wirtschaftliches Interesse an einem Vertragsabschluss hat.

Als Geschäftsführung haftest du auch dann, wenn du eine Straftat begehst, zum Beispiel bei Insolvenzstraftaten, Betrug, Untreue und Diebstahl. Wenn ein Geschäftsführer nicht laufend die Finanzen des Unternehmens prüft und bei einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft entsprechend frühzeitig handelt, haftet er ebenfalls.

Verletzt ein CEO (Chief Executive Officer = amerikanische Bezeichnung für den Geschäftsführer) seine Pflichten, ist er für diese Pflichtverletzung gesamtschuldnerisch, unbeschränkt und persönlich haftbar. Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH haften auch mit ihrem Privatvermögen Dritten gegenüber.

Was passiert bei Verletzung der Insolvenzantragspflicht, was sind Kapitalerhaltungspflichten?

Geschäftsführer einer GmbH müssen laut § 15 a InsO im Falle einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit spätestens drei Wochen nach Eintritt die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragen. Im Falle einer Versäumnis haftet der Geschäftsführer mit seinem Privatvermögen für die Zahlung in voller Höhe der durch seine Pflichtverletzung entstandenen Unterdeckung.

Kraft Gesetz ist es dem Geschäftsführer verboten, an die Gesellschafter Aktivvermögen auszuzahlen, wenn dadurch eine Unterdeckung vertieft oder herbeigeführt wird – das ist ein Bestandteil der Kapitalerhaltungsverpflichtung.

Welche Haftung gegenüber der Gesellschaft und Dritten existiert?

Gegenüber der Gesellschaft und Dritten haftet der Gesellschafter bei den folgenden Vorkommnissen:

  • Verletzungen der Insolvenzantragspflicht
  • vorsätzlicher Rechtsverletzung
  • Verstoß gegen die Kapitalerhaltungspflichten
  • Vorbehalten von Sozialversicherungsbeiträgen oder Arbeitsentgelt
  • Gläubigerbegünstigung
  • Steuerhinterziehung
  • Verletzung seiner steuerlichen Pflichten
  • Wie lange ist ein ehemaliger Geschäftsführer haftbar?

    Auch nach Austritt aus der Position eines Geschäftsführers haftet dieser ggf. weiterhin. Auch nach Niederlegung einer Geschäftsführerposition haftet dieser für ein Fehlverhalten, zum Beispiel wenn darauf eine Insolvenz zurückzuführen ist. Im Falle einer Insolvenzverschleppung können sogar strafrechtliche Konsequenzen drohen.

    Eine genaue Angabe der Nachhaftung ist nicht möglich, da sich diese an der Anspruchsgrundlage orientiert. Die meisten zivilrechtlichen Ansprüche verjähren fünf Jahre nach Schadenseintritt. Ansprüche der Gesellschafter gegenüber dem Geschäftsführer sind hingegen sogar zehn Jahre nach Schadenseintritt gültig. Ansprüche, die daraus resultieren, dass eine unerlaubte Handlung vollzogen wurde, können lediglich drei Jahre lang verfolgt werden.

    Was verdient ein Geschäftsführer?

    Ein Geschäftsführer darf sein Gehalt nicht beliebig festlegen. Denn sollte der Verdienst zu hoch angesetzt sein, kann es Probleme mit dem Finanzamt geben. In diesem Fall wird von einer verdeckten Gewinnausschüttung ausgegangen und es drohen Steuernachzahlungen.

    Das Gehalt eines Geschäftsführers wird in der Gesellschafterversammlung festgelegt. Bei einem alleinigen Gesellschafter bestimmt dieser auch alleine das Gehalt. Zum Gehalt gehören verschiedene Bestandteile:

    • festes monatliches Gehalt
    • Urlaubs- und Weihnachtsgeld
    • Tantiemen und Grafikaktionen
    • Pensionen
    • andere Versorgungsleistungen
    • geldwerte Vorteile, wie zum Beispiel Firmenwagen oder Wohnungsüberlassungen
    Wichtig
    Das im Vertrag festgelegte Gehalt muss der gängigen Praxis entsprechen. Außerdem muss die Vergütung klar vereinbart sein und darf nicht im Nachhinein erhöht werden. Die Höhe des Gehalts hängt unter anderem auch von der Größe und dem Umsatz des Unternehmens ab, aber auch von der Berufserfahrung und den Fähigkeiten des Geschäftsführers.

    In der Regel vergleicht das Finanzamt das Gehalt mit den Gehältern vergleichbarer Geschäftsführer. Bei kleineren Betrieben im Handwerk ist ein Jahresgehalt ab 123.000 € üblich und in größeren Unternehmen mit höherem Umsatz sind sogar über 500.000 € möglich.

    Wer kann Geschäftsführer einer GmbH werden?

    Geschäftsführer kann jede natürliche Person werden, die unbeschränkt geschäftsfähig ist. In einer deutschen GmbH können auch Ausländer mit ausländischem Wohnsitz Geschäftsführer werden.

    Ausgeschlossen von der Tätigkeit als Geschäftsführer sind natürliche Personen, die aufgrund bestimmter Straftatbestände verurteilt worden sind. Hierfür gibt es eine Liste von Straftaten, die in der GmbH-Reform im Jahr 2008 erweitert wurde.

    Dazu gehören insbesondere:

    • Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung
    • Verurteilung wegen Insolvenzstraftaten
    • Betrug
    • Untreue

    Auch dann, wenn die Berufsausübung oder die Ausübung eines Gewerbes durch den Bescheid einer Verwaltungsbehörde verboten wurde, ist keine Bestellung zum Geschäftsführer möglich.

    Was ist ein Geschäftsführervertrag?

    Ein Geschäftsführer muss im Handelsregister eingetragen werden. Dabei ist aber zu unterscheiden zwischen der Bestellung des Geschäftsführers im Handelsregister und dem schuldrechtlichen Anstellungsverhältnis. Die Gesellschafterversammlung beschließt die Bestellung zum Geschäftsführer – hierfür ist es erforderlich, dass ein Geschäftsführervertrag abgeschlossen wird. Dabei handelt es sich um einen Dienstvertrag.

    Die gewöhnlichen arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften finden nur dann Anwendung, wenn es sich um einen Gesellschafter-Geschäftsführer ohne beherrschenden Einfluss handelt oder bei Fremdgeschäftsführern. Für den Vertrag selber ist keine Schriftform vorgeschrieben, jedoch ist diese empfehlenswert.

    Was versteht man unter Abberufung eines Geschäftsführers?

    Um sich von einem Geschäftsführer zu trennen, ist eine Abberufung des Geschäftsführers in der Gesellschafterversammlung erforderlich. In der Praxis geht die Abberufung zumeist mit einem Beschluss der Gesellschafterversammlung einher, die zur Kündigung des Geschäftsführervertrages führt. Der Geschäftsführer Anstellungsvertrag kann aus wichtigem Grund fristlos und hilfsweise fristgerecht gekündigt werden.

    Ein Geschäftsführer kann gesetzlich ohne besonderen Grund abberufen werden. Es ist aber möglich in der GmbH-Satzung diesen Passus zu beschränken. Auch aus vertraglichen Gründen kann es eine Beschränkung geben. Aus wichtigem Grund ist jedoch eine Abberufung normalerweise jederzeit möglich. Wichtige Gründe sind zum Beispiel schwerwiegende Pflichtverletzungen oder die Unfähigkeit zur Führung der Geschäfte, die die Weiterbeschäftigung unzumutbar machen.

    Wann ist Geschäftsführer Arbeitnehmer, wann Arbeitgeber?

    In den letzten Jahren hat sich das Bild des Geschäftsführers enorm gewandelt, denn auch aufgrund seiner Organstellung kann ein Geschäftsführer durchaus Arbeitnehmer sein und dementsprechenden Schutz genießen. Das Bundessozialgericht sieht bei einem Geschäftsführer im Anstellungsverhältnis ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis und unterwirft ihm deshalb der Sozialversicherungspflicht.

    So ist es zum Beispiel so, dass ein Fremdgeschäftsführer wie ein Verbraucher anzusehen ist, da er keine selbstständige Tätigkeit ausübt. Seit dem Jahr 2010 unterliegen die Vereinbarungen eines Fremdgeschäftsführer-Vertrags den Regeln eines gewöhnlichen Arbeitnehmers.

    Ein Arbeitnehmer ist jemand, der in einem Unternehmen Tätigkeiten nach Weisungen erbringt und dafür als Gegenleistung ein Entgelt bezieht. Fremdgeschäftsführer handeln nach Weisungen der Gesellschafterversammlung und sind daher als Arbeitnehmer einzustufen. Das zieht nach sich, dass auf ihn auch sämtliche Arbeitnehmerschutzvorschriften gültig sind.

    Welche Risiken sind mit der Geschäftsführung verbunden?

    Mit der Geschäftsführung sind gewisse Risiken verbunden, zum Beispiel ein gewisses Haftungsrisiko. Dieses tritt nur dann ein, wenn der Geschäftsführer die übertragenen Pflichten verletzt und nicht zum Wohle des Unternehmens gehandelt hat.

    Wichtig
    Das bedeutet, dass der Geschäftsführer einen gewissen Handlungsfreiraum bei Entscheidungen hat, denn ohne ihn wäre diese Tätigkeit nicht denkbar. Das Handeln eines Geschäftsführers muss auf eine nachvollziehbare und sorgfältig ermittelte Entscheidungsgrundlage beruhen.

    Neben etwaigen Schadensersatzzahlungen im Falle einer Haftung unterliegt ein Geschäftsführer ebenfalls strafrechtlichen Risiken, wenn er gegen Gesetze und Pflichten verstößt. Sind in einer Gesellschaft mehrere Geschäftsführer tätig, so haften sie solidarisch.

    Geschäftsführung: Welche Alternativen gibt es?

    Eine Alternative zum Geschäftsführer ist der Geschäftsleiter. Er repräsentiert das Unternehmen nach außen, kann aber zum Beispiel keine Verträge unterschreiben. Trotzdem kann er Aufgaben übernehmen, die ansonsten ein Geschäftsführer ausübt, wie beispielsweise:

    • Akquise neuer Kunden
    • Buchführung
    • Optimierung des Unternehmens
    • Entwicklung von Strategien

    Ein Filialleiter kann zum Beispiel ein Geschäftsleiter sein. Er ist alleine für die Filiale verantwortlich, trägt aber nicht so hohe Gesamtverantwortung wie ein Geschäftsführer. Er muss mit der Führungsebene alle wichtigen Entscheidungen absprechen und ist für gewisse Aufgaben nicht befugt. So darf ein Geschäftsleiter beispielsweise keinen Jahresabschluss erstellen und unterschreiben oder eine Insolvenz anmelden.

    Trotzdem darf er Aufgaben delegieren und Betriebsabläufe organisieren. Er entlastet die Organisation des Unternehmens, haftet allerdings nicht wie ein Geschäftsführer und besitzt nicht die entsprechende Aufsichtspflicht.

    Fazit

    Die Tätigkeit als Geschäftsführer bringt zahlreiche Rechte und Pflichten mit sich. Sehr wichtig ist das Haftungsrisiko, das dir bekannt sein sollte, bevor du einen Geschäftsführervertrag unterschreibst.

     

    Bildquelle: pixabay.com / Tumisu