Freiberufler – selbstständig Tätige mit einigen Besonderheiten
Was ist ein Freiberufler?
In Deutschland gibt es mehrere Millionen Selbstständige, von denen der Großteil in den Bereich der Gewerbetreibenden fällt. Etwas mehr als eine Million Berufstätige zählen jedoch zu einer besonderen Rubrik, nämlich die der Freiberufler. Ein Freiberufler ist ein selbstständiger Unternehmer, dessen Tätigkeit in die Bereiche Wissenschaft, Kunst, Unterricht, Erziehung oder Schriftsteller fällt.
Diese Berufe unterliegen nicht der Gewerbeordnung. Allerdings ist die Abgrenzung zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern nicht immer einfach. Ob du als freiberuflich anerkannt wirst, hängt vom zuständigen Finanzamt ab. Abhängig ist die Entscheidung vor allem davon, ob du eine bestimmte Tätigkeit ausübst, die unter die freien Berufe fällt.
Was sind frei Berufe?
Nach § 18 Einkommensteuergesetz zählen die folgenden Tätigkeiten zu den freien Berufen:
- Ärzte inkl. Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Physiotherapeuten und Psychologen
- Rechtsanwälte und Notare
- Wirtschaftsprüfer
- Steuerberater
- Architekten
- Ingenieure
- Sachverständige
- Journalisten, Dolmetscher, Schriftsteller
- Wissenschaftler
- Künstler
- Erzieher und Lehrer
Worin besteht der Unterschied zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden?
Einen Freiberufler sollte man nicht mit einem Freelancer verwechseln, auch wenn man die Begriffe oft synonym verwendet. Im Gegensatz zum Freiberufler, der selbstständig ist, handelt es sich beim Freelancer nämlich um den freien Mitarbeiter eines Unternehmens. Leichter ist die Abgrenzung zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden.
Ein Gewerbetreibender ist ein Selbstständiger. Dieser fällt allerdings mit seiner Tätigkeit nicht unter die Katalogberufe oder unter ganz ähnliche Berufe, die kennzeichnend für eine freiberufliche Tätigkeit sind. Die Abgrenzung ist in steuerlicher Hinsicht wichtig, worauf wir im Beitrag näher eingehen werden.
Welche Vorteile hat der Freiberufler-Status?
Es gibt nicht ohne Grund mitunter Rechtsstreitigkeiten, weil eine Person nicht als Freiberufler anerkannt wird. Der Freiberufler-Status ist nämlich mit einigen Vorteilen verbunden, wie zum Beispiel:
- Keine Gewerbeanmeldung notwendig
- Keine Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister
- Steuerliche Vorteile (keine Gewerbesteuer)
- Freie Zeiteinteilung
- HGB Vorschriften gelten nicht
- Keine verpflichtende IHK-Mitgliedschaft
Wie werde ich Freiberufler?
Freiberufler wirst du unter der Voraussetzung, dass deine geplante oder bereits ausgeübte Tätigkeit als freier Beruf anerkannt ist. Die Entscheidung über den Status trifft stets das Finanzamt.
Neben dem Freiberufler gibt es für Selbstständige noch weitere Rechtsformen, bei denen du mitunter eine Anmeldung durchführen musst. Die folgende Tabelle zeigt, welche Rechtsformen existieren und welche Anmeldungen wo erfolgen müssen.
Freiberufler | Einzel- unternehmen |
GmbH | UG | GbR | |
Anmeldung Finanzamt |
ja | ja | ja | ja | ja |
Eintrag Handelsregister |
nein | nein | ja | ja | nein |
Antrag IHK oder HWK |
nein | ja | ja | ja | ja |
Anmeldung Gewerbe |
nein | ja | ja | ja | ja |
Notartermin | nein | nein | ja | ja | nein |
Businessplan für Freiberufler
Der Businessplan ist für Freiberufler äußerst wichtig. Er hilft zum einen bei der Entwicklung der Geschäftsidee sowie beim Umsetzen der Strategien. Zum anderen dient der Geschäftsplan gegenüber Banken, möglichen Investoren und Geschäftspartnern als Informationsquelle. Du bist zwar als Freiberufler nicht dazu verpflichtet einen Businessplan zu erstellen. Trotzdem solltest du dieses Dokument anfertigen, da es zahlreiche Vorteile beinhaltet.
Wie viel Startkapital benötige ich?
Als Freiberufler benötigst du meistens Startkapital für erste Anschaffungen im Zuge deiner Tätigkeit. Dazu gehören zum Beispiel die Büroeinrichtung, Materialien, EDV und sonstiges Inventar. Für das Marketing solltest du ebenfalls Ausgaben einplanen, damit schnell potenzielle Kunden auf dich aufmerksam werden. Kalkuliere möglichst genau, wie viel Anfangskapital du voraussichtlich benötigen wirst.
Freiberufler im Nebenjob?
Eine freiberufliche Tätigkeit kannst du nicht nur als Haupterwerb, sondern ebenfalls als Nebenjob durchführen. Es existiert keine betragsmäßige Grenze für einen freiberuflichen Nebenverdienst. Eine Ausnahme ist lediglich, dass du Unterstützung vom Staat erhältst, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II oder BAföG. Dann musst du bestimmte Einkommensgrenzen für den Nebenjob als Freiberufler beachten.
Prinzipiell wählst du am besten einen leicht ausführbaren Nebenjob. Besonders eignen sich Tätigkeiten, die du vom heimischen PC aus durchführst. Das sind zum Beispiel Webdesigner, Online-Redakteure oder auch Social-Media-Manager. Denke zudem daran, dass dein Arbeitgeber dem Nebenjob in der Regel zustimmen muss.
Freiberufler und Steuern
Ein wichtiger Grund, warum sich viele Selbstständige für eine freiberufliche Tätigkeit entscheiden ist, dass du keine Gewerbesteuern zahlen musst. Eine Steuer musst du als Freiberufler allerdings auf jeden Fall zahlen, nämlich die Einkommensteuer.
Wie hoch die Steuer ist, richtet sich nach deinem Einkommen. Dabei entscheidet insbesondere der Gewinn, den du mit deiner freiberuflichen Tätigkeit erzielst. Dieser wiederum berechnet sich aus dem Umsatz abzüglich sämtlicher Kosten.
Falls du mit deiner freiberuflichen Tätigkeit aufgrund des Überschreitens der aktuellen Einkommensgrenze von 22.000 Euro nicht mehr unter die Kleinunternehmerregelung fällst, bist du umsatzsteuerpflichtig. In diesem Fall stellst du deinen Kunden Umsatzsteuer in Rechnung.
Der Regelsteuersatz beträgt 19 Prozent. Bei manchen freiberuflichen Tätigkeiten gilt allerdings der ermäßigte Steuersatz in Höhe von sieben Prozent. Die Umsatzsteuer ist ein durchlaufender Posten, denn du nimmst sie zwar zunächst von deinen Kunden ein, führst sie allerdings anschließend an das Finanzamt ab.
Steuererklärung für Freiberufler?
Da du als Freiberufler Einnahmen generierst, musst du eine Steuererklärung machen. Da für Freiberufler allerdings eine vereinfachte Gewinnermittlung gilt, reicht das Anfertigen einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) aus. Die Einkommensteuererklärung selbst fertigst du über das Onlineportal ELSTER an und sendest die Erklärung anschließend online an das zuständige Finanzamt.
Welche Versicherungen brauche ich als Freiberufler?
Arbeitnehmer sind im Rahmen der Sozialversicherung abgesichert. Selbstständige hingegen müssen keine Sozialabgaben zahlen und sind demzufolge auch nicht in der Sozialversicherung geschützt. Allerdings existiert bei manchen freiberuflichen Tätigkeiten die gesetzliche Pflicht, dass du in die Rentenkasse einzahlst. Dies trifft unter anderem auf die folgenden freien Berufe zu:
- Pflegedienst
- Lehrer
- Trainer
- Coaches
- Pädagogen
- Hebammen
Eine Krankenversicherung benötigst du natürlich ebenfalls, da diese in Deutschland vorgeschrieben ist. Als Freiberufler entscheidest du dich für die gesetzliche oder eine private Krankenversicherung.
Sonderfall Künstlersozialkasse
Für bestimmte Berufsgruppen existiert bei Freiberuflern ein separates Absicherungssystem. In diesem Fall sind berufsständische Versorgungswerke für einen Teil der Sozialabsicherung verantwortlich. Ein prominentes Beispiel ist die Künstlersozialkasse.
Insbesondere Künstler, Publizisten und Autoren haben die Pflicht, eine Anmeldung in der Künstlersozialkasse vorzunehmen. Die Künstlersozialkasse (KSK) ist eine Art virtueller Arbeitgeber. Sie übernimmt die Hälfte der Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.
Haftung bei Freiberuflern – private Versicherungen sinnvoll
Neben der Sozialversicherung ist die Haftung für die berufliche Tätigkeit bei Freiberuflern ein wichtiges Thema. Daher solltest du dich um einige private Versicherungen kümmern, mit denen du bestimmte Risiken absicherst. Empfehlenswert sind unter anderem für Freiberufler die folgenden Versicherungen:
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Berufsrechtsschutzversicherung
- Berufshaftpflichtversicherung
- Krankentagegeldversicherung
Für manche Freiberufler ist die Berufshaftpflicht sogar gesetzlich vorgeschrieben, wie zum Beispiel für Hebammen, Architekten und Ärzte.
Welchen Voraussetzungen gibt es, um Freiberufler zu werden?
Die Grundvoraussetzung dafür, Freiberufler zu werden, ist die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe. In erster Linie sind es die sogenannten kammerpflichtigen freien Berufe, die den Status Freiberufler beinhalten. Zu diesem kammerpflichtigen freien Berufen gehören:
- Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte
- Apotheker
- Notare und Rechtsanwälte
- Steuerberater
- Wirtschaftsprüfer
- Architekten
- Ingenieure
Erforderliche Qualifikation
Eine weitere Voraussetzung für den Status als Freiberufler ist, dass du Qualifikationen nachweist. Sowohl für die Gründung als auch für das Ausführen der freiberuflichen Tätigkeit ist eine gute Fachkompetenz sowie häufig eine Ausbildung wichtig. Diese Kompetenz musst du in der Regel nachweisen.
Gegenüber wem du den Nachweis führen musst, ist insbesondere davon abhängig, ob du Mitglied einer Kammer bist oder nicht. Ist dies der Fall, erbringst du den Nachweis gegenüber dieser Kammer. Übst du einen Beruf ohne Kammerpflicht aus, führst du den Nachweis gegenüber einer öffentlichen Institution.
Welche Alternativen zum Freiberufler gibt es?
Falls du dich selbstständig machen möchtest, gibt es Alternativen zum Status Freiberufler. Diese kommen allerdings nur infrage, wenn du nicht aufgrund der zuvor erläuterten Voraussetzungen einen freien Beruf ausübst. Die Alternativen betreffen insbesondere andere Rechtsformen, wie zum Beispiel:
Fazit
Falls du eine Tätigkeit als Freiberufler ausführen möchtest, profitierst du von einigen Vorzügen. Du musst dich – im Vergleich zu Gewerbetreibenden – um wenige Formalitäten kümmern.
Du kannst dir deine Zeit größtenteils frei einteilen und bist dein eigener Chef. Trotzdem solltest du einige Dinge beachten, wie zum Beispiel Steuerpflicht und notwendige Versicherungen. Das Erstellen eines Businessplans ist ebenfalls empfehlenswert.
Bildquelle: pixabay.com / StartupStockPhotos
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