Mit dem Einzelunternehmen in die Selbstständigkeit

Das Einzelunternehmen ist die häufigste Unternehmensform. Dabei wird ein Unternehmen von einer Person gegründet, was aber die Beschäftigung von Mitarbeitern nicht ausschließt. Dabei hast du die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Rechtsformen auszuwählen. In diesem ausführlichen Ratgeber-Artikel zum Thema „Einzelunternehmen gründen“ erfährst du die wichtigsten Einzelheiten.

Was ist ein Einzelunternehmen?

Ein Einzelunternehmen wird immer von einer einzigen Person gegründet. Personen, welche eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben, können ein Einzelunternehmen gründen. Das sind in der Regel Freiberufler, Gewerbetreibende sowie Land- und Forstwirte. Daneben kann auch ein eingetragener Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ein Einzelunternehmen ins Leben rufen.

Rechtsformen des Einzelunternehmens

Wenn du ein Einzelunternehmen gründen willst, musst du zuerst entscheiden, ob du mit deinem gesamten Privatvermögen haftest oder eine beschränkte Haftung bevorzugst. Die Haftungsbeschränkung ist nur durch die Gründung einer Kapitalgesellschaft möglich. Dafür gibt es drei Varianten.

Einzelunternehmen mit Haftungsbeschränkung

  • Die Ein-Personen-GmbH
  • Die Ein-Personen-UG
  • Die kleine AG

Die Ein-Personen-GmbH

Für die Gründung dieser Rechtsform ist eine Gewerbeanmeldung, der Eintrag in das Handelsregister, ein Firmenname sowie eine IHK/HWK erforderlich. Eine IHK bezeichnet eine Mitgliedschaft in der deutschen Industrie- und Handelskammer. Die HWK ist die Handwerkskammer – also die Industrie- und Handelskammer für Handwerker. Die Mindesteinlage beträgt in Deutschland 25.000 Euro. Davon sind bei der Gründung 12.500 Euro sofort einzubringen. Im Rechnungswesen ist die Erstellung einer Bilanz sowie einer Gewinn- und- Verlustrechnung (GuV) gesetzlich vorgeschrieben. Zudem fällt diese Unternehmensform unter die Gewerbesteuerpflicht.

Die Ein-Personen-UG

Die Ein-Personen-UG wird auch als Mini-GmbH bezeichnet. Die Gründung dieser Rechtsform ist in Deutschland seit 1980 möglich. Sonderregelungen, die ursprünglich für die Gründung einer Ein-Mann-GmbH galten, wurden dadurch aufgehoben. Auch bei der UG liegt eine Haftungsbeschränkung vor. Die Mindesteinlage beträgt nur einen Euro. Jedoch ist auch die UG gewerbesteuerpflichtig und erfordert eine Bilanz sowie eine GuV.

Die kleine AG

Die „kleine AG“ oder auch Ein-Personen-AG genannt, ist eine eigene Rechtsform im Sinne einer Kapitalgesellschaft. Die Gründung dieser Rechtsform ist jedoch mit einer relativ hohen Mindesteinlage verbunden. Außerdem muss ein eigener Aufsichtsrat gegründet werden, der aus mindestens drei Personen besteht.

Einzelunternehmen ohne Haftungsbeschränkung

Zu dieser Kategorie gehören:

Kleingewerbetreibende und Kaufleute sind gewerbliche Kleingewerbetreibende. Diese müssen über einen Gewerbeschein verfügen. Freiberufler sind in freien Berufen tätig und benötigen keinen eigenen Gewerbeschein. Ein Handelsregistereintrag und ein Firmenname sind nur für Kaufleute e.K. notwendig. Eine Mitgliedschaft in der IHK oder HWK ist nur für Kleingewerbetreibende und eingetragene Kaufleute verbindlich. Eine Mindestkapitalanlage gibt es für keine dieser Gruppen.

Buchhaltung

Im Rechnungswesen ist für eingetragene Kaufleute eine EÜR oder eine Bilanz mit GuV möglich. Freiberufler und Kleingewerbetreibende müssen nur eine EÜR durchführen. Darunter versteht man eine sogenannte Einnahmenüberschussrechnung, die häufig auch als Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bezeichnet wird. Freiberufler unterliegen keiner Gewerbesteuer, sondern lediglich der Einkommenssteuer. Kleingewerbetreibende und Kaufleute e.K. sind bis zu einem Jahresbetrag von 24.500 Euro von der Gewerbesteuer befreit.

Ein Einzelunternehmen gründen: So geht es Schritt für Schritt

Wichtig

Die Gründung eines Einzelunternehmens kann in wenigen Schritten erfolgen. Zuvor solltest du dir aber gründlich überlegen, ob sich ein Einzelunternehmen für dein Business überhaupt eignet. Ein Einzelunternehmen eignet sich zum Beispiel nicht, wenn die Geschäftsidee, welche dahintersteckt, ein großes Startkapital oder große Investitionen verlangen. Auch wenn du über ein großes Privatvermögen verfügst, solltest du dich nicht unbedingt auf das Abenteuer Einzelunternehmen einlassen. Hier bist du mit der Gründung einer GmbH, einer UG oder einer kleinen AG wahrscheinlich besser beraten.

Prinzipiell kannst du dir vor der Unternehmensgründung folgende Fragen stellen:

  • Habe ich genügend Startkapital, um über die ersten Monate zu kommen?
  • Welche Investitionen sind für mein Unternehmen notwendig?
  • Wie sieht es mit einer Erweiterungsfinanzierung aus?
  • Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen? (Gewerbeschein, Handelsregister etc.)?
  • Welche Buchhaltungspflichten kommen auf mich zu?
  • Welche Steuern muss ich zahlen?
  • Wie sieht es mit der Haftung aus?

Im folgenden Ratgeber werden diese und ähnliche Fragen eingehend beantwortet.

Wie gründet man ein Einzelunternehmen?

Eröffnung eines Geschäftskontos

Zuerst solltest du ein Geschäftskonto eröffnen. Der Zeitpunkt dafür wird zwar nicht zwingend vorgeschrieben, es empfiehlt sich aber, schon frühzeitig ein derartiges Konto einzurichten. Für die Wahl des Geschäftskontos steht mittlerweile eine breite Palette an Anbietern zur Verfügung. Diese können auch online in Anspruch genommen werden. Um das passende Geschäftskonto für dein Unternehmen zu finden, solltest du vorab einen Vergleich der einzelnen Anbieter vornehmen. Dabei solltest du dir auch einige Fragen stellen, die für die Auswahl des passenden Geschäftskontos wichtig sind. Dazu gehören

  • Wie viel darf das Geschäftskonto kosten?
  • Welche Serviceleistungen will ich in Anspruch nehmen?
  • Wie hoch sind die Kosten für einzelne Buchungen?
  • Fallen für Ein- und Auszahlungen Extrakosten an?
  • Eröffne ich ein Online-Konto oder ein Konto bei einer Filialbank?

Einholen von Genehmigungen

Für manche Gewerbe ist eine Genehmigung notwendig, um überhaupt diese Tätigkeiten ausüben zu dürfen. Informiere dich daher vorab, welche Genehmigungen du für dein Unternehmen benötigst. Vor allem selbstständige Handwerker benötigen dafür einen eigenen Meisterbrief und müssen Sonderregelungen beachten. Für eine Gaststätte brauchst du eine Gaststättenkonzession und/oder Ausschankgenehmigung. Für Heilberufe sind spezielle Zulassungen erforderlich und für Tätigkeiten im Finanzbereich ist ein polizeiliches Führungszeugnis unerlässlich.

Gewerbeanmeldung

Hast du alle notwendigen Informationen für dein Business zusammengestellt, so kannst du dein Gewerbe anmelden, sofern du die Tätigkeit nicht freiberuflich ausführen kannst. Der Gewerbeschein kann heute bereits online beim Gewerbeamt beantragt und ausgefüllt werden. Für die Ausstellung des Gewerbescheins wird jedoch meist eine Gebühr verrechnet.

Meldung beim Finanzamt

Als Freiberufler musst du deine Tätigkeit nur beim Finanzamt melden. Diese Anmeldung ist kostenlos. Wer einen Gewerbeschein benötigt, muss sich zur steuerlichen Erfassung ebenfalls beim Finanzamt melden. Für Freiberufler und Kleingewerbetreibende gibt es die Möglichkeit der sogenannten Kleinunternehmerregelung. Diese kann unter gewissen Voraussetzungen in Anspruch genommen werden. Informiere dich dafür am besten direkt beim Finanzamt.

Handelsregistereintrag

Zum Schluss musst du dich in das Handelsregister eintragen lassen, falls du zu jenen Berufsgruppen zählst, die dazu verpflichtet sind. Auch für den Eintrag in das Handelsregister ist eine entsprechende Gebühr zu entrichten.

Wer kann ein Einzelunternehmen gründen?

Ein Einzelunternehmen ist für all jene vorteilhaft, welche den Start in die Selbstständigkeit im Alleingang bewerkstelligen wollen. Der Gründungsprozess bei Einzelunternehmen ist sehr übersichtlich und einfach und die Investitionskosten sind relativ gering. Das Einzelunternehmen ist auch für Menschen geeignet, die sich nebenberuflich selbstständig machen wollen.

Wer darf ein Einzelunternehmen gründen?

Hier gibt es keine konkreten Voraussetzungen. Grundsätzlich kann jeder mündige Bürger ein Einzelunternehmen ins Leben rufen. Sondervoraussetzungen sind nur in Einzelfällen vorhanden, wenn es sich beispielsweise um die Betreibung einer Gaststätte oder die Ausübung eines Heilberufs handelt. Hier musst du die entsprechenden Konzessionen und Zulassungsbescheinigungen vorlegen.

Was kostet die Gründung eines Einzelunternehmens?

Die Gründungskosten für ein Einzelunternehmen sind im Vergleich zu anderen Rechtsformen relativ günstig. Benötigt man für die Gründung einen Gewerbeschein sowie einen Eintrag in das Handelsregister, so schlagen die gesamten Gründungskosten mit nur wenigen Hundert Euro zu Buche.

Warum sollte man ein Einzelunternehmen gründen?

Die Gründung eines Einzelunternehmens ist vor allem recht einfach. Der Gründungsprozess ist überschaubar und erfordert meist nicht viel Eigenkapital. Als alleiniger Eigentümer eines Unternehmens obliegt dir auch die volle Entscheidungsfreiheit in allen geschäftlichen Belangen. Zudem kannst du für die Gründung relativ günstige Kredite in Anspruch nehmen.

Wann macht es Sinn, ein Einzelunternehmen zu gründen?

Vor allem dann, wenn du über relativ wenig Startkapital verfügst, kannst du die Gründung eines Einzelunternehmens in Erwägung ziehen. Auch wenn deine Geschäftsidee ein geringes finanzielles Risiko beherbergt, kannst du dir überlegen, ein Einzelunternehmen zu gründen. Auch als Startup-Unternehmer empfiehlt sich vorerst einmal die Gründung eines Einzelunternehmens.

Zudem ist jeder Freiberufler ein Einzelunternehmer. Aber nicht jeder Einzelunternehmer muss deshalb zwangsläufig auch ein Freiberufler sein. Freiberufler wie Journalisten oder Ärzte genießen in Deutschland bestimmte Vorteile. Der Hauptvorteil dabei ist die einfache Buchführung. Freiberufler müssen lediglich eine EÜR führen und brauchen keine doppelte Buchführung.

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Haftung und Steuern im Einzelunternehmen

Wie sieht es nun mit der Haftung und mit der Steuerlast aus, die ein Einzelunternehmen mit sich bringt?

Die Haftung

Wie gesagt, gibt es nur bei der Gründung einer Ein-Personen-GmbH oder einer UG die Möglichkeit die Haftung auf die Einlage zu beschränken. Alle anderen Einzelunternehmen unterliegen der vollen Haftung. Das bedeutet, der Einzelunternehmer haftet auch mit seinem gesamten Privatvermögen. Auch Schadenersatzansprüche, welche durch eine unsachgemäße Produktion oder Dienstleistung entstehen, treffen den Einzelunternehmer in vollem Umfang. Wer also über ein großes Privatvermögen verfügt, sollte sich gut überlegen, ob er ein Einzelunternehmen mit voller Haftung überhaupt gründen will. In diesen Fällen ist eher die Gründung einer Kapitalgesellschaft anzuraten.

Die Steuern

Steuern fallen leider fast überall an. Auch Einzelunternehmer unterliegen der Steuerpflicht, wenngleich diese auch anders verteilt werden kann. Die wichtigsten Steuern, die im Rahmen eines Einzelunternehmens anfallen, sind:

  • Gewerbesteuer
  • Umsatzsteuer
  • Einkommenssteuer
  • Sonstige Steuern

Gewerbesteuer

Einzelunternehmer, welche aufgrund der Gewerbeordnung einen Gewerbeschein lösen müssen, unterliegen in der Regel der Gewerbesteuer. Dies betrifft sowohl Kleingewerbetreibende als auch eingetragene Kaufleute. Diese Gruppen können allerdings einen Freibetrag von 24.500 Euro p.a. geltend machen. Freiberufler unterliegen keiner Gewerbesteuerpflicht.

Das Wesen der Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer und wird von den Gemeinden erhoben, in dem sich das Unternehmen befindet. Gesetzlich verankert ist die Gewerbesteuer in Deutschland im § 3 der Abgabenordnung (AO). Die Höhe der Gewerbesteuer hängt von der jeweiligen Gemeinde ab, in der sich der Unternehmensstandort befindet. Die Gemeinden legen nämlich den sogenannten Hebesatz fest, der für die Berechnung der Gewerbesteuer maßgeblich ist. Diese muss in jeder Gemeinde mindestens 200 % betragen, um Steueroasen zu vermeiden.

Die Berechnung der Gewerbesteuer

Die Basis für die Berechnung der Gewerbesteuer bildet der Gewinn nach Abzug der Einkommens- und Körperschaftssteuer. Zu dieser Basis werden Hinzurechnungsbeträge wie Renten und dauernde Lasten addiert und Kürzungen wie Grundsteuern oder Gewerbesteuern, die im Rahmen von Beteiligungen an anderen Unternehmen anfallen, abgerechnet. Auch der Freibetrag wird abgezogen. Danach steht der Gewerbeertrag fest, der mit der Steuermesszahl von 3,5 % verrechnet wird. Der daraus resultierende Steuermessbetrag wird mit dem Hebesatz multipliziert und ergibt die Gewerbesteuerlast.

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist eine Durchlaufsteuer und betrifft alle Unternehmen. Sie kassieren die Umsatzsteuer von ihren Kunden und führen sie an das Finanzamt ab. Allerdings sieht die Kleinunternehmerregelung gewisse Ausnahmen vor. Diese Regelung findet man im § 19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG).

Wenn der Kleinunternehmer im vorangegangenen Jahr einen Umsatz inklusive Umsatzsteuer von weniger als 17.500 Euro gemacht hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro einnimmt, bleibt er von der Umsatzsteuerpflicht verschont. Das heißt, der Einzelunternehmer muss in diesem Fall auf den Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Tut er es jedoch trotzdem, so gilt eine uneigentliche Steuerpflicht und der Unternehmer muss die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Darauf ist bei der Rechnungslegung ein Hauptaugenmerk zu legen.

Einkommenssteuer

Der Gewinn am Jahresende, der sich aus dem Betrieb eines Einzelunternehmens ergibt, unterliegt in jedem Fall der Einkommenssteuerpflicht. Das gilt sowohl für den Einzelunternehmer und Freiberufler als auch für Gesellschafter einer GmbH oder einer UG. Diese Kapitalgesellschaften unterliegen zudem noch der Körperschaftssteuer.

Der Steuertarif für die Einkommenssteuer

Der Einkommenssteuertarif gliedert sich in den Grenzsteuersatz und den Durchschnittssteuersatz. Das Einkommen bleibt grundsätzlich bis zum Grundfreibetrag steuerfrei. Dieser beträgt 2019 in Deutschland 9.168 Euro pro Jahr. Sobald das Einkommen diese Grenze überschreitet, beginnt die Versteuerung mit einem Steuersatz von 14 %. Danach steigt dieser Steuersatz je nach Höhe des Einkommens kontinuierlich an, bis der Spitzensteuersatz von 42 % erreicht wird. Dies ist bei einem Einkommen von 55.961 Euro pro Jahr der Fall. Ab diesem Betrag wird das Einkommen mit 42 % versteuert. Ab einer Jahressumme von 265.327 Euro kommt dann noch der sogenannte Reichensteuersatz von 45 % ins Spiel.

Durchschnittssteuersatz

Vom Grenzsteuersatz zu unterscheiden ist der Durchschnittssteuersatz. Dieser bezieht sich auf das gesamte Einkommen. Wenn ein Einzelunternehmer zusätzlich ein anderes Einkommen aus einer anderen Beschäftigung verdient, so wird dieses Einkommen hinzugerechnet. Wer damit insgesamt weniger als 9.168 Euro pro Jahr verdient, ist von der Steuer überhaupt befreit. Ab einem Jahreseinkommen von 10.000 Euro zahlt man 1,2 % Einkommenssteuer, ab 40.000 21,4 %, ab 60.000 Euro 27,4 % und ab 100.000 Euro Jahreseinkommen zahlt man 33,2 % Einkommenssteuer.

Sonstige Steuern

In manchen Fällen kommt es auch zu einer Steuerpflicht für andere Steuern. Dazu zählen die Körperschaftssteuer und die Lohnsteuer. Die Körperschaftssteuer ist nur von Kapitalgesellschaften zu entrichten.

Die Körperschaftssteuer

Die Körperschaftssteuer fällt nur bei Kapitalgesellschaften an. Sie weist zudem viele Parallelen zur Einkommenssteuer auf. Dies gilt in erster Linie für die Berechnung der Körperschaftssteuer. Der Steuersatz beträgt in Deutschland derzeit 15 %. Die Körperschaftssteuer wird bei Kapitalgesellschaften auf Unternehmensebene zudem mit dem sogenannten Solidarzuschlag versehen. Dieser beläuft sich auf 5,5 % vom Unternehmensgewinn. Die Körperschaftssteuer hat bei Einzelunternehmen lediglich für die GmbH und die UG Bedeutung.

Die Lohnsteuer

Die Lohnsteuer betrifft alle Einzelunternehmer, welche Mitarbeiter in ihrem Unternehmen beschäftigen. Als Unternehmer ist man verpflichtet die Lohnsteuer vom Bruttogehalt des Angestellten einzubehalten und in der Folge an das Finanzamt abzuführen. Um die Berechnung der Lohnsteuer für Arbeitgeber zu erleichtern, wurden in Deutschland sechs Steuerklassen geschaffen. Die Zuordnung zu einer bestimmten Steuerklasse erfolgt nach dem Familienstand. In die sechs Steuerklassen in Deutschland werden demnach Personen eingeteilt, die folgende Familienstände aufweisen:

  • Ledig, verwitwet, getrennt oder geschieden.
  • alleinerziehend
  • verheiratet mit einem Partner mit einem höheren Einkommen
  • verheiratet, wobei beide Ehepartner gleich viel verdienen
  • verheiratet mit einem Partner mit niedrigerem Einkommen
  • Personen mit einem Zweit- oder Nebenverdienst

Diese Steuerklassen sind für die Berechnung der jeweiligen Lohnsteuer relevant und beschreiben, wie viel Nettogehalt pro Monat nach Abzug der Steuern übrig bleibt.

Die Kirchensteuer

Die Kirchensteuer wird zusätzlich zur Lohn- und Einkommenssteuer erhoben. Die Höhe der Kirchensteuer ist dabei vom jeweiligen Bundesland abhängig. In Baden-Württemberg und Bayern liegt der Zuschlag bei 8 % von den Steuern und in allen übrigen Bundesländern Deutschlands zahlt man 9 %.

Vor- und Nachteile eines Einzelunternehmens

Jedes Ding hat bekanntlich zwei Seiten. Das gilt auch für die Gründung eines Einzelunternehmens.

Die Vorteile

  • relativ rasche und einfache Unternehmensgründung
  • Geringe Kosten für die Gründung
  • Kein Stammkapital notwendig
  • kein Gesellschaftsvertrag erforderlich
  • keine Publikationspflicht
  • rasche Entscheidungen durch Alleininhaber

Die Nachteile

  • meistens volle Haftung, außer bei GmbH oder UG
  • schwierige Aufbringung des Startkapitals
  • keine anderen Gesellschafter
  • Gefahr von finanziellen Verlusten im Krankheitsfall

Besonders die Aufbringung des Startkapitals kann sehr schwer sein, weil du alleine dafür verantwortlich bist und keine Partner zur Finanzierung hast. Solltest du über einen längeren Zeitraum krankheitsbedingt nicht arbeiten können, so drohen schwere finanzielle Verluste.

Welche Vorteile hat die Gründung eines Einzelunternehmens im Vergleich zu anderen Rechtsformen?

  • Entscheidungsfreiheit
    In einem Einzelunternehmen obliegt dir selbst das gesamte Entscheidungsspektrum für alle geschäftlichen Vorgänge. In einer Kapital- oder Personengesellschaft, die aus mehreren Gründern besteht, müssen weitreichende Fragen gemeinschaftlich erörtert und entschieden werden.
  • Kein Mindestkapital
    Im Gegensatz zur Gründung einer Kapitalgesellschaft kann ein Einzelunternehmen ohne eine bestimmte Mindesteinlage gegründet werden.
  • Keine Publikationspflicht
    Kapitalgesellschaften unterliegen der Publikationspflicht. Das heißt, sie müssen ihre Bilanzen und ihre GuV offenlegen. Diese Pflicht gibt es für Einzelunternehmer nicht.
  • Vereinfachte Buchhaltung
    Auch die Buchhaltung beschränkt sich bei Einzelunternehmen hauptsächlich auf die EÜR. Eine doppelte Buchführung wie bei Kapitalgesellschaften ist nicht notwendig.

Was sind die Nachteile im Vergleich zu anderen Rechtsformen?

  • Haftung
    Mit Ausnahme der Mini-GmbH und der UG unterliegen alle Einzelunternehmer der vollen Haftung. Bei einer KG gibt es eine Teilhaftung, wobei der Komplementär als Vollhafter und der Kommanditist als Teilhafter auftritt. Bei einer GmbH & CO KG tritt der Kommanditist mit seiner Einlage als Teilhafter auf.
  • Keine weiteren Gesellschafter
    Aus finanzieller Sicht wirkt sich das Fehlen anderer Gesellschafter beim Einzelunternehmen nachteilig aus. Es können auch keine Gesellschafter ins Boot geholt werden.
  • Schwierige Kapitalaufbringung
    Da keine Mitgesellschafter existieren, musst du dein Einzelunternehmen immer selbst finanzieren. Bei Kapital- oder Personengesellschaften ist die Mittelaufbringung wesentlich einfacher.

Fazit

Da ein Einzelunternehmen ohne Stammkapital relativ einfach und rasch gegründet werden kann, zählt diese Rechtsform auch zu den beliebtesten Varianten. Ein Einzelunternehmen kannst du daher mit relativ wenig Mitteln ins Leben rufen. Der Nachteil besteht allerdings in erster Linie in der vollen Haftung! Deshalb sollte man vor der Gründung des Einzelunternehmens genau abwägen, welche Vor- und Nachteile die Gründung mit sich bringt. Auch Fragen zur Versicherung sind dabei zu beachten. Ein ausreichender Versicherungsschutz ist ratsam.

 

Bildquelle: pixabay.com / rawpixel