Anlagevermögen – Langfristiger Bestandteil des Gesamtvermögens
In unserem Beitrag möchten wir uns näher mit dem Anlagevermögen beschäftigen. Du erfährst, worum es sich dabei handelt, aus welchen Teilen das Anlagevermögen besteht, was der Unterschied zwischen dem abnutzbaren und dem nicht abnutzbaren Anlagevermögen ist und wie sich das Anlagevermögen innerhalb der Bilanzanalyse gestaltet.
Anlagevermögen: Worum handelt es sich?
Das Anlagevermögen wird – auch im Unterschied zum Umlaufvermögen – in der Regel so charakterisiert, dass dazu sämtliche Sachwerte und Gegenstände eines Unternehmens gehören, die dauerhaft genutzt werden und dementsprechend dem Betrieb des Geschäfts dienen. Die rechtliche Grundlage dafür ist der Paragraph 247 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches.
Dauerhaft bedeutet allerdings nicht, dass die entsprechenden Sachwerte ohne zeitliche Begrenzung eingesetzt werden, denn oftmals findet innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine Abschreibung statt.
Deshalb werden in der Praxis all diejenigen Sachwerte und Gegenstände dem Anlagevermögen zugerechnet, die mehr als ein Jahr im Betrieb bleiben und innerhalb dieser Zeit für den Geschäftsbetrieb genutzt werden.
Dabei gibt es auf der einen Seite materielle, auf der anderen Seite ebenso immaterielle Werte, die dem Anlagevermögen zugerechnet werden. Abzulesen ist das Anlagevermögen auf der Aktivseite der Bilanz, wo die Vermögenswerte deines Unternehmens aufgeführt sind.
Was sind die Bestandteile des Anlagevermögens?
Das Anlagevermögen lässt sich in mehrere Kategorien unterteilen, je nachdem, um welche Art von Wert es sich handelt. Dabei werden in erster Linie die folgenden drei Rubriken differenziert:
- Sachanlagen
- Immaterielle Vermögensgegenstände
- Finanzanlagen
Typische Gegenstände und physische Sachwerte, die den Sachanlagen zugerechnet werden, sind:
Sachanlagen
- Grundstücke
- Gebäude
- Maschinen
- Fahrzeuge (Fuhrpark)
Die zweite Gruppe von Werten, die ebenfalls Bestandteil des Anlagevermögens sind, sind die immateriellen Vermögenswerte. Diese gibt es demzufolge nicht in physischer Form, sondern es handelt sich dabei in erster Linie um:
Immaterielle Vermögenswerte
- Patente
- Lizenzen
- Schutzrechte
- Konzessionen
Die dritte Rubrik des Anlagevermögens sind die sogenannten Finanzanlagen. Im weiteren Sinne werden diese ebenfalls den immateriellen Vermögensgegenständen zugerechnet, nehmen aber trotzdem eine eigene Kategorie ein und müssen in der Bilanz getrennt von den immateriellen Vermögenswerten aufgeführt werden. In den Bereich der Finanzanlagen fallen in erster Linie Kapital und Geldmittel.
Worin unterscheidet sich abnutzbares und nicht abnutzbares Anlagevermögen?
Wie du im bisherigen Beitrag bereits erfahren hast, lässt sich das Anlagevermögen nach bestimmten Kriterien unterteilen. Eine weitere Differenzierung kann dorthin gehend erfolgen, ob es sich um abnutzbares oder nicht abnutzbares Anlagevermögen handelt.
Als Unternehmer solltest du in dem Zusammenhang wissen, dass es wiederum im Rahmen der Bilanz vorgeschrieben ist, die Sachwerte und sonstigen Bestandteile des Anlagevermögens eben danach zu differenzieren, ob es sich um abnutzbares oder nicht abnutzbares Anlagevermögen handelt. Das sind dann unterschiedliche Positionen in der Bilanz des Unternehmens.
Die meisten Sachwerte, die zum Anlagevermögen zählen, fallen in die größere Gruppe des abnutzbaren Anlagevermögens. Das bedeutet, dass die entsprechenden Teile des Anlagevermögens abgeschrieben werden können. Typisches, abnutzbares Anlagevermögen ist in erster Linie:
- Maschinen
- Büroeinrichtung
- Computer
- Fahrzeuge
- Lagerhallen
Das wiederum stellt eine steuerliche Entlastung dar (siehe auch unser Artikel zur Steuererklärung für Selbstständige). Buchhalterisch musst du die Abnutzung durch die Abschreibung erfassen, sodass so stets der möglichst aktuelle (Rest-)Wert der entsprechenden Sachwerte abzulesen ist.
An der Stelle wird nun auch deutlich, wodurch sich das nicht abnutzbare Anlagevermögen charakterisiert, nämlich dass hier keine Wertminderung der entsprechenden Teile des Anlagevermögens stattfindet.
Anders ausgedrückt ist der jeweils aktuelle Wert häufig noch identisch mit den Anschaffungskosten, sodass zum Beispiel folgende Werte zum nicht abnutzbaren Anlagevermögen eines Unternehmens zählen:
- Grundstücke
- Patente
- Wertpapiere
Warum ist das Anlagevermögen in der Bilanzanalyse von Bedeutung?
Die bilanziellen Vorschriften besagen, dass du das Anlagevermögen auf der Aktivseite der Bilanz aufzuführen muss. Zudem stehen mit Anlagevermögen durchaus wichtige Kennzahlen in Verbindung, die wiederum im Rahmen der Bilanzanalyse genutzt werden. Dazu gehören unter anderem:
- Anlagendeckungsgrad
- Anlagenintensität
- Anlagenabnutzungsgrad
Die Aussage der Anlagenintensität ist, dass eine besonders niedrige Intensität der Anlagen als positiv angesehen wird. Diese besagt, dass nur ein relativ geringer Teil des Kapitals in der Gesellschaft gebunden ist.
Im Umkehrschluss stehen deinem Unternehmen dann umfangreichere, liquide Mittel zur Verfügung. Berechnen kannst du die Anlageintensität nach einer einfachen Formel, nämlich:
Anlagenintensität = Anlagevermögen / Gesamtvermögen
Fazit zum Anlagevermögen
Das Anlagevermögen stellt zusammen mit dem Umlaufvermögen das Gesamtvermögen eines Unternehmens dar. Es lässt sich in mehrere Rubriken unterteilen, wie zum Beispiel in Sachwerte und immaterielle Vermögenswerte.
Typische Bestandteile des Anlagevermögens sind zum Beispiel Gebäude, Grundstücke und Maschinen.
In Abgrenzung zum Umlaufvermögen kennzeichnet sich das Anlagevermögen insbesondere dadurch, dass die entsprechenden Sachwerte und immateriellen Gegenstände dem Unternehmen langfristig zur Verfügung stehen, mindestens für die Dauer von mehr als einem Jahr.
Innerhalb der Bilanz musst du beachten, dass die einzelnen Posten des Anlagevermögens getrennt aufgeführt werden und insbesondere zwischen dem abnutzbaren und dem nicht abnutzbaren Anlagevermögen differenziert wird.
Foto von David von Diemar auf Unsplash