Als deutschlandweit tätiger Lohnsteuerhilfeverein bieten wir Steuerexperten ein solides zweites Standbein oder eine Start-up-Chance in Vollzeit in einem starken Wachstumsmarkt an – ohne finanzielle Vorleistungen Ihrerseits!
Als Beratungsstellenleiter (= Franchisenehmer) des Lohnsteuerberatungsverbund e. V. -Lohnsteuerhilfeverein- beraten Sie
Arbeitnehmer
Beamte
Rentner/Pensionäre
Stundenten/Auszubildende
in Lohnsteuerfragen und Erstellen die komplette Einkommensteuererklärung nach § 4 Ziffer 11 StBerG.
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben darf als Beratungsstellenleiter nur bestellt werden, wer eine abgeschlossene Ausbildung als Steuerfachangestellter/Steuerfachgehilfe oder eine andere kaufmännische Ausbildung abgeschlossen hat und danach mehr als 3 Jahre mit mindestens 16 Wochenstunden auf dem Gebiet „Steuern“ tätig gewesen ist.