Die Genossenschaft – Wissenswertes zur Gesellschaftsform
Die Genossenschaft ist eine in Deutschland weit verbreitete Rechts- und Gesellschaftsform. Sie wird unter anderem von Unternehmen genutzt, die ihre Mitglieder fördern möchten und bei denen der Gemeinschaftsgedanke im Vordergrund steht.
Genossenschaften tauchen hierzulande in zahlreichen Varianten auf, beispielsweise als Wohnungsbaugenossenschaften oder Genossenschaftsbanken. Hierzulande gibt es mehr als 7.000 genossenschaftliche Unternehmen (Quelle).
In unserem Beitrag möchten wir darauf eingehen, was Genossenschaften sind und worin die Grundlagen bestehen. Ferner erläutern wir, wie eine Genossenschaft funktioniert, welche Organe sie hat und worin die Vor- und Nachteile bestehen. Wir gehen auf den Prozess der Gründung ein, auf die Arten von Genossenschaften sowie auf einige Beispiele dieser Gesellschaftsform.
Definition und Grundlagen der Genossenschaften: Was sind Genossenschaften?
Bei einer Genossenschaft handelt es sich um einen Zusammenschluss mehrerer Personen durch eine Mitgliedschaft innerhalb einer Gesellschaft. Der Zusammenschluss erfolgt freiwillig und die Mitgliederzahl ist offen. Das bedeutet, es können im Laufe der Zeit weitere Mitglieder in die Genossenschaft eintreten.
Das wesentliche Ziel der Genossenschaft als Rechtsform besteht darin, folgende Elemente durch einen gemeinsamen Geschäftsbetrieb zu fördern:
- Wirtschaftliche Belange
- Soziale Belange
- Kulturelle Belange
Welcher dieser drei Bausteine der Schwerpunkt ist, hängt vor allem von der Art der Genossenschaft ab. Bei einer Genossenschaftsbank zum Beispiel nehmen die wirtschaftlichen Belange einen deutlich größeren Raum als beispielsweise soziale oder kulturelle Belange ein.
Die Besonderheit der Genossenschaft als Rechtsform besteht vor allem darin, dass die jeweiligen Mitglieder nicht nur Eigentümer und Leistungserbringer, sondern ebenfalls Entscheidungsträger sind. Die Förderung der Mitglieder steht dabei im Vordergrund der genossenschaftlichen Kooperation.
Damit unterscheidet sich die Genossenschaft zum Beispiel von Kapitalgesellschaften, bei denen die Geschäftspolitik unter anderem von bestimmten Personen (Investoren etc.) außerhalb des Unternehmens abhängt und meistens ausschließlich finanzielle Interessen im Vordergrund stehen.
Hierzulande ist das Genossenschaftsgesetz, das GenG, die rechtliche Grundlage für die Genossenschaften. Dort ist unter anderem festgelegt, dass sämtliche Genossenschaften innerhalb eines Prüfungsverbandes Mitglied sein müssen. Dieser hat die Aufgabe, in regelmäßigen Abständen Wirtschaftlichkeit und Rechtmäßigkeit der Genossenschaften zu überprüfen.
Als Rechtsform muss die Genossenschaft grundsätzlich einige Voraussetzungen erfüllen, insbesondere im Hinblick auf:
- Firmenname
- Kapital
- Haftung
- Rechtsfähigkeit
- Gesellschaftsvermögen
Das Kapital der Genossenschaften ist zum Beispiel nicht festgelegt. Stattdessen ist es so, dass die Mitglieder Kapital in Form von Einlagen einzahlen, deren Höhe vorher definiert wird. Das sind gleichzeitig die Einlagen, mit denen die Genossenschaft haftet, also das Gesellschaftsvermögen.
Im Hinblick auf den Firmennamen gehörte es zu den Grundlagen der Genossenschaft, dass dieser generell frei gewählt werden kann. Vorgeschrieben ist lediglich, dass der Zusatz „eG“ integriert werden muss, wenn es sich um eine eingetragene Genossenschaft handelt.
Die Rechtsfähigkeit der Genossenschaft ergibt sich daraus, dass es sich um eine juristische Person handelt. Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt. Das heißt, dass keines der Mitglieder einer Genossenschaft mit seinem privaten Vermögen haften muss. Lediglich die geleisteten Einlagen unterliegen der Haftung.
Wie funktioniert eine Genossenschaft?
Wie eingangs erwähnt, ist die Mitgliederförderung in Genossenschaften eines der obersten Ziele. Diese Personen sind die Basis für die Funktionsweise der Genossenschaften. Ihre Rechte nehmen die Mitglieder auf Grundlage der Mitgliederdemokratie wahr, konkret innerhalb der Generalversammlung. Dort hat jedes Mitglied der Genossenschaft eine Stimme, die unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile ist.
Das bedeutet, dass zum Beispiel ein Mitglied mit 10 Genossenschaftsanteilen das gleiche Stimmrecht wie ein Mitglied mit 20 Anteilen hat.
Weiterhin funktioniert die Genossenschaft so, dass die Generalversammlung den Aufsichtsrat wählt. Diese hat die wesentliche Aufgabe, den Vorstand zu bestellen sowie zu kontrollieren.
Die Aufgabe des Vorstandes ist es, die Genossenschaft zu leiten und sich ferner um die Mitglieder zu kümmern. Zudem muss er den Aufsichtsrat über wichtige Entscheidungen informieren.
Mitgliederförderung und -demokratie in Genossenschaften
Die Mitgliederförderung ist in Genossenschaften gesetzlich vorgegeben als Hauptzweck der Gesellschaft. Allerdings ist es per Gesetz nicht definiert, wie diese Förderung der Mitglieder im Detail auszusehen hat. Daher sind es vor allen Dingen die Ziele der Mitglieder der Genossenschaft, die dazu führen, wie die Förderung der Genossenschaftsmitglieder im Detail aussieht.
Ein Beispiel aus der Praxis ist die Mitgliederversammlung bei den Genossenschaftsbanken. Diese ist vor allem durch die nachfolgenden Eigenschaften gekennzeichnet:
- Preisvorteile bei Kontoführungsgebühren
- Vergünstigte Konditionen bei bestimmten Versicherungen
- Manchmal günstigere Zinsen bei Mitgliederkrediten
- Preisnachlass bei bestimmten Beratungsleistungen
- Exklusive Informationen auf Veranstaltungen
Die Rechtsfähigkeit der Genossenschaft beinhaltet unter anderem die sogenannte Mitgliederdemokratie. Dadurch wird eine enge Verbindung zwischen der Selbstverwaltung und der Demokratie unter den Mitgliedern geschaffen.
Kennzeichnend ist unter anderem das bereits angesprochene Prinzip, dass es beim Stimmrecht nicht auf die Anzahl der Anteile ankommt. Es ist demnach im Rahmen der Mitgliederdemokratie nicht so, dass Mitglieder mit viel Kapital (Einlagen) mehr als Mitglieder mit zum Beispiel nur einem Genossenschaftsanteil zu sagen haben.
Bei Genossenschaften, die über 1.500 Mitglieder haben, ist es möglich, die Generalversammlung durch eine sogenannte Vertreterversammlung zu ersetzen. Rechtliche Grundlage dafür ist § 43a GenG. Die Wahl der Vertreter ist mittlerweile seit über 15 Jahren sogar online möglich.
Die Organe der Genossenschaft: Generalversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand
Wie bei jeder juristischen Person und Gesellschaft, so gibt es auch bei der Genossenschaft mehrere Organe. Im Detail sind das:
- Generalversammlung
- Aufsichtsrat
- Vorstand
Zunächst einmal ist es nach § 4 GenG vorgeschrieben, dass die Genossenschaft grundsätzlich aus mindestens drei Mitgliedern bestehen muss. Darüber hinaus ist eine Satzung verpflichtend, ebenso deren gesetzlich vorgeschriebener Mindestinhalt.
Eine weitere rechtliche Grundlage für Genossenschaften besteht darin, dass diese ins Genossenschaftsregister beim zuständigen Registergericht (Amtsgericht) eingetragen werden müssen.
Der Vorstand einer Genossenschaft muss aus mindestens zwei Mitgliedern bestehen. Im Hinblick auf den Aufsichtsrat sind mindestens drei Mitglieder vorgeschrieben.
Nur unter der Voraussetzung, dass die Genossenschaft nicht mehr als 20 Mitglieder hat, reicht es beim Vorstand aus, dass dieser aus einer Person besteht. Der Aufsichtsrat kann in diesem Fall auch mit lediglich zwei Mitgliedern vertreten sein.
Die wesentliche Aufgabe der Generalversammlung besteht darin, dass dort die grundlegenden Entscheidungen für die Genossenschaft getroffen werden. Es handelt sich gleichsam um das höchste Organ der Genossenschaft. Einmal jährlich wird die Generalversammlung abgehalten. Dort wählen sämtliche Mitglieder zum Beispiel den Aufsichtsrat und es werden weitere Entscheidungen getroffen.
Die Wahl des Aufsichtsrates findet normalerweise alle drei Jahre auf der Generalversammlung statt. Unter anderem hat der Aufsichtsrat die Aufgabe, den Vorstand zu bestimmen. Dieser wiederum hat die Pflicht, für zahlreiche Entscheidungen vorab die Zustimmung des Aufsichtsrates einzuholen. Es ist nicht möglich, dass Mitglieder des Aufsichtsrats in einer Person zusätzlich ebenso dem Vorstand angehören.
Der Vorstand als Organ hat innerhalb der Genossenschaft die Aufgabe, die gewöhnliche Geschäftsführung auszuführen und zu leiten. Zudem hat er die Pflicht, den Aufsichtsrat in regelmäßigen Abständen über die operativen Geschäfte zu informieren. Zusätzlich muss der Vorstand den Jahresabschluss erstellen. Normalerweise ist die Amtszeit des Vorstandes auf höchstens fünf Jahre begrenzt.
Vorteile und Nachteile der Rechtsform Genossenschaft
Von der Gründung einer Genossenschaft stellen sich die beteiligten Personen und Gründer häufig die Frage, welche Gesellschaftsform für die Ziele am besten geeignet ist. Deshalb möchten wir an der Stelle auf die Vorteile der Rechtsform Genossenschaft eingehen, allerdings ebenfalls mögliche Nachteile dieser Gesellschaftsform nennen.
Wichtigste Vorzüge der Genossenschaften
- Demokratische Rechtsform
- Kein Ausschluss von Mitgliedern durch andere Mitglieder möglich
- Identitätsprinzip
- Mitgliederorientierung
- Flexibilität
- Kapital der Genossenschaft muss keine Mindestauflagen erfüllen
- Reduzierte Insolvenzgefahr durch regelmäßige Kontrolle des Prüfungsverbandes
Zu den größten Vorteilen der Genossenschaft zählen die Selbstverantwortung der Mitglieder sowie die damit in Verbindung stehende demokratische Rechtsform. Darüber hinaus ist im Hinblick auf das Kapital der Genossenschaft bei der Gründung keine Mindesteinlage vorgeschrieben. Es ist nicht möglich, dass einzelne Mitglieder durch andere Mitglieder ausgeschlossen werden.
Je nach Art der Genossenschaft gibt es zusätzlich Vorteile. Bei Wohnungsbaugenossenschaften zum Beispiel sind die Mietverträge für die Mitglieder steuerfrei. Inhaber von Genossenschaftsanteilen einer Bank profitieren oft von günstigeren Konditionen.
Neben diesen Vorteilen gibt es relativ wenige Nachteile, die im Zusammenhang mit einer Genossenschaft als Gesellschaftsform zu nennen sind.
Nachteile der Genossenschaften
- Einzelne Mitglieder können keine hohen Gewinne erzielen
- Eingeschränkte Entscheidungsfreiheit aufgrund des Stimmrechts unabhängig von der Einlagenhöhe
- Mitgliedschaft ist im genossenschaftlichen Prüfverband kostenpflichtig
Zwei dieser genannten Nachteile sehen meistens nur einige Mitglieder der Genossenschaft tatsächlich als Schwäche an. Zwar ist die Entscheidungsfreiheit aufgrund des gleichmäßigen Stimmrechts eingeschränkt und es ist somit nicht möglich, dass einzelne Mitglieder hohe Gewinne erzielen. Dem steht jedoch der Gemeinschaftsgedanke gegenüber, denn in der Genossenschaft ist eine demokratische Rechtsform gewählt. Diese sorgt dafür, dass tatsächlich alle Mitglieder – unabhängig von ihrem Kapital – gleichberechtigt sind.
Prozess der Gründung einer Genossenschaft
Grundsätzlich reicht es für die Gründung einer Genossenschaft aus, wenn sich drei Mitglieder zusammenfinden. Um die Genossenschaft gründen zu dürfen, kann es sich sowohl um natürliche als auch juristische Personen handeln. Dementsprechend ist es nicht ausgeschlossen, dass eine Genossenschaft zum Beispiel durch drei unterschiedliche GmbHs gegründet wird.
Eine Ausnahme gibt es lediglich, wenn schon im Rahmen der Gründung ein Aufsichtsrat und ein Vorstand bestimmt werden sollen. Dann ist es vorgeschrieben, dass mindestens fünf Mitglieder die Genossenschaft gründen müssen.
Prozess der Gründung einer Genossenschaft:
- Festlegen des Konzeptes sowie des Namens der Genossenschaft
- Strukturelle Planung
- Gründungssitzung
- Prüfung durch den Prüfungsverband
Lass uns auf die wichtigsten Punkte innerhalb des Gründungsprozesses etwas näher eingehen.
Zu Beginn steht das Konzept, das gleichzeitig Grundlage für die Gründung ist. Auf der einen Seite muss ein Konzept für die Satzung erstellt werden. Auf der anderen Seite ist es ebenfalls notwendig, das wirtschaftliche Modell zu konzipieren. In dem Zusammenhang wird zum Beispiel definiert, was der Zweck der Genossenschaft ist und worin entsprechend die Geschäftstätigkeit bestehen soll.
Ebenfalls zum ersten Schritt im Prozess der Gründung gehört, dass ein Name für die Genossenschaft festgelegt wird. Wichtig ist, darauf zu achten, dass dieser im Idealfall mit der Corporate Identity harmoniert. Trotzdem ist es nicht grundsätzlich vorgeschrieben, dass aus dem Namen der Genossenschaft die Art der Geschäftstätigkeit erkennbar sein muss. Sinnvoll ist das jedoch, im Wesentlichen für die Außendarstellung.
Im zweiten Schritt des Gründungsprozesses geht es an die sogenannte strukturelle Planung. Die Struktur der Genossenschaft wird im Rahmen der Satzung festgelegt. Damit ist im Wesentlichen gemeint, dass Aufgaben und Kompetenzen im Detail geregelt werden.
Dazu enthält die Satzung eine Reihe von Entscheidungen und Geschäftstätigkeiten, die von Aufsichtsrat und Vorstand genehmigt werden müssen. Empfehlenswert ist, dass die Satzung durch einen Notar geprüft wird, bevor sie an den Prüfungsverband geht.
Der nächste Schritt im Rahmen der Gründung einer Genossenschaft ist die Gründungssitzung. Dort werden allerdings keine umfangreichen Entscheidungen getroffen. Stattdessen ist es vor allem Aufgabe der Mitglieder, innerhalb der Gründungssitzung die Satzung der Genossenschaft zu unterzeichnen.
Den Abschluss der Gründung stellt die Prüfung des Konzeptes durch den Prüfungsverband dar. Dieser überprüft das geplante Vorhaben in erster Linie darauf, ob sowohl die rechtlichen als auch die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gründung erfüllt sind. Dazu gehört auch, das wirtschaftliche Konzept daraufhin zu überprüfen, ob dies in der Praxis tatsächlich so standhalten kann.
Verschiedene Arten von Genossenschaften und Beispiele
In Deutschland gibt es eine große Anzahl unterschiedlicher Arten von Genossenschaften. Diese unterscheiden sich insbesondere durch ihren Zweck und die Geschäftstätigkeit. Zu den Arten von Genossenschaften, die in der Praxis am häufigsten vorkommen und die demzufolge am wichtigsten sind, gehören insbesondere:
- Kreditgenossenschaften
- Wohnungsbaugenossenschaften
- Sozialgenossenschaften
- Dienstleistungsgenossenschaften
- Produktions- und Arbeitsgenossenschaften
- Landwirtschaftliche Anlieferungs- und Zuchtgenossenschaften
- Konsumgenossenschaften
- Garantiegenossenschaften
Auf diese einzelnen Arten möchten wir etwas näher eingehen, da es zum Teil durchaus größere Unterschiede gibt.
Kreditgenossenschaften
Die Kreditgenossenschaften zählen definitiv zu den bekanntesten Genossenschaftsarten. Vielleicht kennst auch du eine solche Kreditgenossenschaft, beispielsweise in Form der Volks- und Raiffeisenbanken. Diese gehören zum großen Verbund der sogenannten Genossenschaftsbanken.
Die wesentliche Aufgabe der Kreditgenossenschaften besteht darin, den einzelnen Mitglieder die Option zur Verfügung zu stellen, Anlagen zu tätigen, Kredite aufzunehmen oder andere Finanzdienstleistungen zu nutzen. Das geschieht durch die Genossenschaft oftmals zu günstigeren Konditionen als bei anderen Finanzdienstleistern.
Zu beachten ist, dass solche Kreditgenossenschaften auch offen für andere Kunden sind und nicht nur zwangsläufig nur für Mitglieder, die Genossenschaftsanteile halten. Das ist notwendig, damit wiederum den Mitgliedern besonders günstige Konditionen angeboten werden können.
Wohnbaugenossenschaften
Grundlage einer Wohnungsbaugenossenschaft ist, dass sich zunächst mehrere Personen zusammenschließen. Das wesentliche Ziel besteht darin, in gemeinschaftlicher Arbeit Wohnungen oder komplette Immobilien zu bauen.
Auch in dem Fall ist es ein Hauptmerkmal der Genossenschaft, dass bestimmte Leistungen kostengünstig erbracht werden können. Das funktioniert durch den Zusammenschluss mehrerer Personen, sodass zum Beispiel effizienter gebaut werden kann. Beispiele sind unter anderem die zahlreichen Spar- und Bauvereine.
Konsumgenossenschaften
Ebenfalls eine Art von Genossenschaft ist die Konsumgenossenschaft. Deren Ziel besteht darin, dass die Mitglieder der Genossenschaft bestimmte Produkte zu einem günstigeren Preis erhalten. Das bedeutet, die Preise für die entsprechenden Konsumartikel bewegen sich unterhalb des Durchschnitts am Markt.
Klassisches Beispiel für eine Konsumgenossenschaft sind Handelsgeschäfte, die durch die über die Konsumgenossenschaft abgewickelten Einkäufe Kosten einsparen. Diese Ersparnisse können dann in Form niedrigerer Preise an die Mitglieder weitergegeben werden.
Sozialgenossenschaften
Das wesentliche Ziel einer Sozialgenossenschaft besteht darin, zum einen zwischenmenschliche Beziehung und zum anderen die soziale Integration zu fördern. Deshalb bieten Sozialgenossenschaften typischerweise entweder soziale oder erzieherische Leistungen an.
Häufig besteht ein konkretes Ziel darin, dass zum Beispiel sozial benachteiligte Menschen wieder in den Arbeitsmarkt gelangen und dort integriert werden. Es gibt eine Reihe von Beispielen für solche Sozialgenossenschaften, insbesondere:
- Kinderbetreuung
- Seniorenbetreuung
- Führung von Kindertagesstätten
- Führung von Gastronomiebetrieben
Landwirtschaftliche Anlieferungs- und Zuchtgenossenschaften
Die landwirtschaftlichen Anlieferungs- und Zuchtgenossenschaften haben zum Ziel, den Mitgliedern die Gelegenheit zu geben, landwirtschaftliche Produkte gemeinsam zu verarbeiten oder/und zu vermarkten. Nicht selten ist es erst aufgrund dieser Anlieferungs- und Zuchtgenossenschaften überhaupt für die einzelnen Mitglieder möglich, die Verarbeitung vorzunehmen.
Beispiele für landwirtschaftlichen Anlieferungs- und Zuchtgenossenschaften:
- Obstgenossenschaften
- Kellereigenossenschaften
- Sennereigenossenschaften
Dienstleistungsgenossenschaften
Eine weitere Art von Genossenschaften sind die sogenannten Dienstleistungsgenossenschaften. Deren Zweck besteht darin, bestimmte Dienstleistungen zu einem günstigen Preis und Bedingungen zu offerieren.
Ein Beispiel sind sogenannte Energiegenossenschaften. Deren Ziel besteht darin, die Mitglieder der Genossenschaft zu günstigeren Preisen mit Energie zu versorgen.
Produktions- und Arbeitsgenossenschaften
Typisch für Produktions- und Arbeitsgenossenschaften ist, dass die jeweiligen Arbeitnehmer und damit die Mitglieder mit zu den Eigentümern der jeweiligen Gesellschaft (Unternehmen) gehören. Das Hauptziel solcher Produktions- und Arbeitsgenossenschaften besteht darin, dass die Mitglieder der Genossenschaft bessere Arbeitsbedingungen haben, als es bei anderen Unternehmen in der freien Wirtschaft der Fall ist.
Beispiele für solche Produktions- und Arbeitsgenossenschaften sind unter anderem Molkerei- und Verwertungsgenossenschaften.
Garantiegenossenschaften
Die Gründung der Garantiegenossenschaften findet in aller Regel von Unternehmen aus einer bestimmten Branche oder durch einen Verband statt. Das Ziel besteht darin, dass die Beteiligten einen leichteren Zugang zu Finanzierungen erhalten. Dies gründet auf die gemeinsamen Garantieleistungen der Genossenschaft, die dem jeweiligen Mitglied in der Hinsicht zugutekommen.
In der folgenden Tabelle möchten wir die verschiedenen Arten von Genossenschaften mit jeweiligen Beispielen noch einmal übersichtlich zusammenfassen:
Art der Genossenschaft | Beispiele |
Kreditgenossenschaften | Genossenschaftsbanken wie Volksbanken |
Wohnungsbaugenossenschaften | Spar- und Bauvereine |
Konsumgenossenschaften | Handelsgeschäfte |
Sozialgenossenschaften | Kinder- und Seniorenbetreuung |
Landwirtschaftliche Anlieferungs- und Zuchtgenossenschaften | Obst- und Kellereigenossenschaften |
Dienstleistungsgenossenschaften | Energiegenossenschaften |
Produktions- und Arbeitsgenossenschaften | Molkerei- und Verwertungsgenossenschaften |
Fazit: Flexibilität und Mitgliederorientierung als Kernprinzipien der Genossenschaft
Nicht ohne Grund sind die Genossenschaften in Deutschland eine sehr beliebte Gesellschaftsform. Die meisten von uns kennen Genossenschaften zum Beispiel als Anbieter von bestimmten Produkten aus dem Handelsbereich, die zum Beispiel in Filialen der Genossenschaft zu günstigen Preisen erworben werden können. Aber auch Genossenschaftsbanken sind sehr bekannt und haben viele Millionen Kunden, insbesondere die Volks- und Raiffeisenbanken.
Wesentliche Eigenschaften der Genossenschaften sind zum einen Flexibilität und zum anderen die Mitgliederorientierung. Ohnehin ist die Mitgliederförderung eine der Kernprinzipien jeder Genossenschaft. Die Mitglieder sollen Vorteile haben, die jedoch nicht im Zusammenhang mit der Höhe ihrer Kapitalanlage stehen. Daher kommt das sogenannte Demokratieprinzip zum Tragen. Dies besagt, dass jedes Mitglied eine Stimme hat, unabhängig von der Anzahl und dem Umfang der gehaltenen Anteile.
Genossenschaften sind sehr gemeinschaftsorientiert, auch wenn mittlerweile durchaus in vielen Fällen ein Gewinn erzielt werden soll. Jedoch ist das Gewinnerzielungsprinzip nicht so im Vordergrund, wie es bei Kapitalgesellschaften der Fall ist. Die Gründung einer Genossenschaft ist vergleichsweise einfach, denn schon ab drei Mitgliedern ist das Gründen möglich und es wird kein Mindestkapital benötigt.
Foto von Eean Chen auf Unsplash
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