AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Vereinfachung

Fast jeder hat schon einmal den Begriff AGB gehört. Dahinter verbergen sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche die meisten Anbieter, Verkäufer und Dienstleister im Zusammenhang mit ihrem Geschäft besitzen. Doch was genau beinhalten AGB’s eigentlich?

In unserem Beitrag erfährst du, worum es sich bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen handelt. Ferner gehen wir darauf ein, was eigentlich in den AGBs stehen muss, wie diese formuliert sein sollten und unter welchen Umständen AGBs mit einzelnen Klauseln unwirksam sind.

Was sind AGBs?

AGB ist die Abkürzung für Allgemeine Geschäftsbedingungen. Sie stehen im Gegensatz zu individuellen Verträgen und Abreden. Stattdessen handelt es sich um vorformulierte Vertragsbedingungen und Standardisierungen, die insbesondere der Vereinfachung von Verträgen dienen.

Per Definition handelt es sich bei den AGBs um vorformulierte Vertragsbedingungen, die auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch basieren. Kennzeichnend für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist vor allem, dass die enthaltenen Klauseln allgemein gültig für alle Geschäftspartner des Unternehmens sowie Kunden sind und nicht individuell mit jedem einzelnen Vertragspartner ausgehandelt werden.

Wie und wo werden AGBs verwendet?

Anwendung finden AGBs in vielen Bereichen der Wirtschaft. Die meisten kleineren, mittleren (KMU) und vor allem großen Unternehmen verfügen über solche Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zum Einsatz kommen diese sowohl im Offline- als auch im Online-Bereich.

Demzufolge haben sowohl die meisten Einzelhändler und größeren Ketten sowie Dienstleister vor Ort als auch Online-Shops bezüglich ihrer geschäftlichen Tätigkeit Allgemeine Geschäftsbedingungen verfasst. Die AGBs regeln viele Details im Vertragsverhältnis zwischen Unternehmen und Kunde, sodass sie insbesondere im B2B– sowie im B2C-Bereich zum Einsatz kommen.

 

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Sind AGBs immer notwendig?

Zunächst einmal gibt es keine gesetzliche Vorschrift, die Selbstständige, Freiberufler oder auch Unternehmen dazu zwingen würde, AGBs zu verfassen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind demzufolge nicht gesetzlich vorgeschrieben. Daraus wiederum resultiert, dass jedes Wirtschaftssubjekt frei entscheiden kann, ob es AGBs verwendet oder nicht.

Empfehlenswert ist die Nutzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen allerdings, da in ihnen zahlreiche Details geregelt sind, die ansonsten individueller Bestandteil eines jeden Vertrages sein müssten.

Wissenswert
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen in erster Linie zur Standardisierung und Vereinfachung von Klauseln und Verträgen. Trotzdem gibt es in Deutschland für kein Unternehmen die Pflicht, eigene Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufzustellen.

AGB: Was muss drin stehen?

Aufgrund der Tatsache, dass AGB’s gesetzlich nicht vorgeschrieben sind, gibt es auch keine Bestimmungen, was im Detail in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sein muss. Allerdings haben Unternehmen und Gewerbetreibende die Pflicht, wenn AGBs existieren, sowohl Käufer als auch Verkäufer darüber in Kenntnis zu setzen, dass die AGBs Bestandteil des Vertrages sind.

Auch wenn es keine Verpflichtungen bezüglich des Inhaltes der AGBs gibt, so haben sich in der Praxis dennoch eine Reihe von Angaben durchgesetzt, die standardmäßig in den AGBs vorkommen. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Preisgestaltung
  • Eigentumsvorbehalt
  • Fristen
  • Vertragsgegenstand
  • Widerrufsbelehrung
  • Haftungsbeschränkung
  • Anwendungsbereich
  • Gerichtsstand
  • Formerfordernisse

Weitere wichtige AGB-Punkte

Es gibt demnach einige Themen, die in den meisten AGBs angesprochen werden. Bei der Preisgestaltung geht es zum Beispiel oft darum, ob die angegebenen Preise bereits Umsatzsteuer enthalten oder noch nicht.

Das Thema Eigentumsvorbehalt ist insbesondere in den AGBs von Verkäufern wichtig und sinnvoll. Dort ist dann beispielsweise festgehalten, dass der Käufer erst dann vollständiger Eigentümer einer Ware wird, nachdem er den Kaufpreis bezahlt hat.

Mit dem Vertragsgegenstand wird definiert, was eigentlich Kern des jeweiligen Geschäftes ist. Der Punkt Fristen bezieht sich in der Regel auf Zahlungs- und Lieferfristen. Dort wird zum Beispiel festgelegt, dass die Lieferung bis zu zehn Tage nach dem Bezahlen der Ware erfolgen muss.

Der Gerichtsstand ist ebenfalls nicht unwichtig, denn dort wird angegeben, an welchem Ort bei eventuellen Streitfällen die Gerichtsverhandlung stattfinden würde.

Beispiele für AGB’s

Es gibt in der Praxis unzählige Beispiele für Allgemeine Geschäftsbedingungen. Ein klassisches Beispiel, wann AGBs zum Tragen kommen, ist eine Bestellung in einem Online-Shop. Hast du dort beispielsweise ein neues Smartphone gekauft und ist dieses defekt, kommen einige Punkte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Tragen.

So kann dort zum Beispiel festgehalten sein, auf welchem Wege und innerhalb welcher Zeit du das Gerät zurücksenden musst. In dem Zusammenhang spielen auch die Fristen eine große Rolle.

Der Verkäufer des Smartphones dürfte in seinen AGBs zum Beispiel nicht die gesetzliche Gewährleistung ausschließen und sagen, dass du das Gerät schon drei Tage nach dem Kauf nicht mehr erstattet bekommst. Das wäre ein Verstoß gegen geltende Rechte und die Klausel wäre unwirksam. Darauf gehen wir im Folgenden noch etwas näher ein.

AGBs kommen allerdings keineswegs nur im Handelsbereich, also beim Verkauf von Waren zum Tragen, wie es im ersten Beispiel der Fall ist. Darüber hinaus haben die weitaus meisten Dienstleister ebenfalls Allgemeine Geschäftsbedingungen verankert.

AGB Beispiele No. 2 und No. 3

Ein häufig auftretendes Beispiel aus der Praxis ist der Maler, der beim Kunden vor Ort Räume streicht. In diesem Fall kann in den AGB’s zum Beispiel festgehalten sein, innerhalb welcher Frist der Kunde eventuelle Mängel anzeigen muss.

So kann beispielsweise laut AGB die Pflicht für den Kunden darin bestehen, dass er einen nicht genau getroffenen Farbton innerhalb der ersten fünf Tage nach Fertigstellung der Arbeiten schriftlich anzeigen muss.

Zudem werden die AGBs in diesem Fall oftmals regeln, worin anschließend die Leistung des Malers besteht. Für gewöhnlich wird dann in den AGBs festgehalten sein, dass der Maler dazu verpflichtet ist, die Wände noch einmal mit der vereinbarten Farbe zu streichen. Dies setzt allerdings in der Regel – ebenfalls laut AGB – voraus, dass der Maler tatsächlich nachweislich den nicht korrekten Farbton genutzt hat.

Zahlreiche Praxisbeispiele, wann und in welchem Umfang AGBs gelten, bekommst du häufig gar nicht mit. So akzeptierst du zum Beispiel nahezu automatisch AGBs, wenn du getankt hast und an der Tankstelle bezahlst. In diesem Fall könnte in den AGBs zum Beispiel verankert sein, dass die Tankstelle nicht dafür verantwortlich ist, falls du aus Versehen Benzin statt Diesel oder umgekehrt getankt hast.

Einen solchen Schaden könntest du – laut Allgemeinen Geschäftsbedingungen – nur dann reklamieren, wenn die Beschriftung der Zapfsäule versehentlich falsch gewesen ist oder die entsprechenden Tankpistolen vertauscht wurden. Solche und andere Sachverhalte lassen sich sehr gut in den AGBs regeln, da sie im Grunde sämtliche Kunden des jeweiligen Unternehmens betreffen.

Wie sollten AGB formuliert sein?

Allgemeine Geschäftsbedingungen unterliegen zwar keinen Vorschriften, weder formal noch bezüglich des Inhaltes. Dennoch sind nicht alle AGBs automatisch rechtsgültig. Du darfst beispielsweise innerhalb der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht gegen bestimmte Gesetze verstoßen, die als übergeordnet zu betrachten sind. Daher stellt sich die berechtigte Frage, wie AGBs formuliert sein sollten und wann diese rechtsgültig sind.

Zunächst einmal ist es wichtig, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Kunden bzw. Vertragspartner spätestens vorliegen, wenn der Vertrag beschlossen wird. Nur dann werden sie zu einem wirksamen Vertragsbestandteil. Darüber hinaus muss der Vertragspartner den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmen, also mit den AGB einverstanden sein.

Ein wichtiger Punkt ist darüber hinaus, dass bei Änderungen der AGBs die Vertragsparteien informiert werden müssen. Dies reicht allerdings nicht aus, sondern sie müssen den neuen und geänderten AGBs ausdrücklich zustimmen. Dies muss nicht zwingend aktiv geschehen. Stattdessen ist es ebenfalls regelkonform, wenn du auf deine neuen AGBs hinweist und von der Akzeptanz ausgehst, sofern der Vertragspartner oder Kunde der Änderung nicht widerspricht.

Kann ich meine AGBs selbst schreiben?

Selbstverständlich ist es möglich, die AGBs für dein Unternehmen oder für dich als Selbstständigen auf eigene Faust zu verfassen. Es gibt zwar im Internet zahlreiche Muster-AGB, aber dennoch existieren keine inhaltlichen oder formalen Vorschriften. Daher kannst du dir zum Beispiel bestimmte Bausteine suchen oder deine AGB selbst schreiben und unabhängig von etwaigen Vorlagen verfassen.

Info
Damit deine AGB rechtsgültig sind, muss der Vertragspartner bzw. Kunde unbedingt von diesen Kenntnis erlangen. Dies schaffst du am besten, indem du die AGBs spätestens im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss vorlegst oder dem Vertragspartner die Möglichkeit gibst, diese einzusehen.

Unwirksame Klauseln in den AGB

Nicht alle Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind zwingend wirksam. Manchmal enthalten die AGBs auch unwirksame Klauseln. Mögliche Rechtsfolgen solcher unwirksamer Klauseln können sein, dass der geschlossene Vertrag nicht zu erfüllen ist oder das Geschäft in dem Sinne rückgängig gemacht werden muss. Aber auch die Ungültigkeit der gesamten AGB kann eine Rechtsfolge sein, wenn sich darin unwirksame Klauseln befinden.

In der Praxis gibt es eine Reihe von Fehlern und Gründen, die dazu führen können, dass die AGB entweder unwirksam sind oder nicht gelten. Dazu zählen zum Beispiel die in folgender Tabelle aufgeführten Gründe mit einer jeweils kurzen Erklärung, worin das Problem besteht.

Grund Erklärung
Transparenzgebot nicht beachtet AGB sind zu verklausuliert und nicht für Laien verständlich
Aufrechnungsverbot Aufrechnungsverbot ist in vielen AGBs enthalten, meistens unwirksam
Abweichungen beim Versandrisiko Der Versender einer Ware muss das Versandrisiko tragen; Abweichungen davon sind unzulässig
Gewährleistungsausschluss AGBs dürfen gesetzliche Gewährleistungen nicht ausschließen
Haftungsausschluss Haftungsbeschränkungen wirken in den meisten Fällen nicht

Neben den bereits in der Tabelle genannten gibt es noch eine Reihe weiterer Gründe, warum Klauseln oder auch die gesamten AGBs eventuell unwirksam sein können. Eine weitere Ursache ist, wenn die AGB im Widerspruch zum Vertrag und individuellen Abreden stehen, die zwischen den beiden Vertragsparteien vereinbart worden sind.

In diesem Fall gilt: Die sogenannte Individualabrede ist entscheidend. Es zählt also die individuell getroffene Vereinbarung und nicht die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Ebenfalls unzulässig ist es, wenn in den AGB die Gewährleistungsfristen verkürzt werden. Diese müssen mindestens ein Jahr betragen und dürfen daher in den AGBs nicht zum Beispiel auf sechs Monate begrenzt werden.

Wo müssen AGB platziert werden?

Damit Allgemeine Geschäftsbedingungen gegenüber dem Vertragspartner oder Kunden wirksam werden, muss dieser von deren Existenz in Kenntnis gesetzt werden. Es ist nicht zwingend notwendig, die AGBs als Kopie oder in sonstiger schriftlicher Form zu überreichen.

Allerdings muss auf jeden Fall gewährleistet sein, dass der Kunde oder Vertragspartner die AGB zumindest einsehen kann. Daher ist es eine berechtigte Frage, wo die AGBs prinzipiell platziert werden müssen.

Zu unterscheiden ist an dieser Stelle, ob es sich um einen Verkäufer bzw. Dienstleister im Internet handelt oder ob der Inhaber der AGBs vor Ort, beispielsweise in einem Geschäft, aktiv ist. Die meisten Geschäfte vor Ort haben ihre AGB in den Geschäftsräumen ausgehängt. Wo im Detail sie platziert werden müssen, dazu gibt es keine genauen Angaben.

Wichtig ist allerdings, dass die AGB dann an einer Stelle hängen oder liegen, die dem Kunden oder Vertragspartner zugänglich ist. Es wäre also nicht ausreichend, wenn die AGBs beispielsweise im Personal-Aufenthaltsraum des jeweiligen Geschäfts ausliegen.

Empfehlenswert ist es für Geschäfte oder Dienstleister vor Ort, die AGB’s zum einen auszuhängen und zum anderen durchaus einige Kopien anzufertigen, die der Auslage dienen. Noch besser ist es, die AGBs automatisch zu jedem schriftlich geschlossenen Vertrag beizulegen.

An welcher Stelle sollten AGB auf einer Webseite zu finden sein?

Etwas anders ist der Hinweis auf die AGB natürlich dann, wenn es sich um einen Verkäufer oder Dienstleister im Internet handelt. Hier werden die AGB ebenfalls nur dann in den Vertrag implementiert, wenn ausdrücklich auf sie hingewiesen wurde. Bei Online-Händlern hat der Kunde ebenfalls das Recht, die AGB einzusehen.

Am besten platzieren Händler und Dienstleister die AGB daher unter einem speziellen Menüpunkt auf ihrer Webseite. Wichtig ist, dass die AGB nicht versteckt sind, sondern schnell und einfach vom Geschäftspartner oder Kunden gefunden werden können. Dabei muss der Begriff AGB nicht zwingend verwendet werden, sondern üblich sind vor allem die folgenden Alternativen:

  • Unsere AGB
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Nutzungsbedingungen

Im Idealfall gehst du auch in diesem Fall so vor, dass du den Käufer im Grunde automatisch mit deinen AGB konfrontierst. Dies kann zum Beispiel dadurch geschehen, dass er im Rahmen der Bestellung kurz anklicken muss, dass er von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen hat. Dies lässt sich insbesondere mit einer sogenannten Checkbox garantieren.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass die Bestellung nur unter der Voraussetzung abgesendet werden kann, dass die AGB vorher durch Herunterscrollen zumindest kurz vom Kunden überflogen wurden. Eine Bestätigung, beispielsweise durch ein Abhaken, ist auch in diesem Fall empfehlenswert und sinnvoll.

Fazit zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nützlich und werden daher von den meisten Freiberuflern, Selbstständigen und Unternehmen in Deutschland genutzt. Es gibt keine rechtlichen Vorschriften und es ist nicht zwingend erforderlich, AGBs zu nutzen.

Sie erleichtern allerdings Verträge und beinhalten Standardisierungen, sodass nicht mit jedem Geschäftspartner und Kunden ein einzelner Vertrag mit individuellen Abreden getroffen und geschlossen werden muss.

Trotz der Formfreiheit und der inhaltlichen Freiheit können AGBs unwirksam sein. Enthalten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Beispiel Klauseln, die gegen übergeordnete Gesetze verstoßen oder zum Teil sittenwidrig sind, verlieren sie ihre Rechtswirksamkeit.

Im Internet gibt es zahlreiche Muster AGBs, aber du hast ebenso die Möglichkeit, deine Allgemeinen Geschäftsbedingungen frei zu gestalten.

 

Bildquelle: pixabay.com / Catkin