Die Einkommensteuererklärung – Ein Ratgeber

Bist du berufstätig oder erzielst du andere einkommensteuerpflichtige Einkünfte, musst du Steuern zahlen und ggf. eine Einkommensteuererklärung abgeben. Der folgende Ratgeber erklärt dir zunächst, was eine Einkommensteuererklärung ist. Du erfährst, wann und warum du eine Einkommensteuererklärung abgeben solltest und welche Änderungen du beachten musst. Der Ratgeber zeigt dir außerdem, welche Formulare du benötigst und wo du diese bekommen kannst.

Erstellst du deine private Einkommensteuererklärung, musst du deine Angaben durch Nachweise belegen. Der Ratgeber informiert dich über die Ausgaben, die die Steuer mindern und welche Nachweise du erbringen musst.

Der Beitrag zeigt dir auf, wo du Unterstützung findest, wenn du Hilfe bei deiner Einkommensteuererklärung benötigst.

Hast du deine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt eingereicht, wird sie dort bearbeitet. Nach einigen Wochen erhältst du deinen Einkommensteuerbescheid. Hast du diesen Ratgeber gelesen, weißt du, welche Bedeutung das Schreiben vom Finanzamt hat. Bist du mit dem Ergebnis nicht zufrieden, kannst du gegen den Einkommensteuerbescheid angehen. Hier erfährst du, welche Möglichkeit du hast.

Was ist eine Einkommensteuererklärung?

Mit deiner Einkommensteuererklärung zeigst du dem Finanzamt, welche Einnahmen du innerhalb eines Jahres erzielt hast. Die Rechtsgrundlage für die Einkommensteuererklärung ist das Einkommensteuergesetz (EStG).

Wenn du die Einkommensteuererklärung erstellst, darfst du Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen von deinen Einnahmen abziehen. Das Ergebnis sind deine Einkünfte.

§ 2 Absatz 1 EStG unterteilt die Einkünfte in folgende Kategorien:

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
  • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Einkünfte im Sinne des § 22 EStG (hierzu gehören z.B. Renten)

Der Gesetzgeber hat in § 32a EStG festgelegt, dass du keine Einkommensteuer bezahlen musst, wenn deine jährlichen Einkünfte den Grundfreibetrag nicht überschreiten. Dieser Grundfreibetrag wird jedes Jahr erhöht. Erstellst du die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2018, beträgt deine zu zahlende Steuer 0,00 Euro, wenn deine Einkünfte unter 9.000 Euro liegen.

Für das Jahr 2019 ist ein Grundfreibetrag von 9.168 Euro maßgeblich, für 2020 sind es 9.408 Euro. Übersteigen deine Einkünfte den Grundfreibetrag, setzt das Finanzamt nach deinen Angaben in der Einkommensteuererklärung die Steuer fest. Je höher deine Einkünfte sind, je höher ist die Steuer, die du zahlen musst.

Warum solltest du eine Einkommensteuererklärung erstellen?

Zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung bist du verpflichtet, wenn deine Nebeneinkünfte mehr als 410 Euro im Monat erreichen und diese Einkünfte nicht dem Lohnsteuerabzugsverfahren unterliegen. Zu diesen Einkünften rechnen alle im in § 2 EStG genannten Einkünfte mit Ausnahme der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.

Hast du zum Beispiel eine Wohnung, die du vermietest, bist du zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, wenn deine monatlichen Einkünfte (Mieteinnahmen abzüglich Werbungskosten) den Betrag von 410 Euro überschreiten.

Zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung sind auch Freiberufler und Gewerbetreibende verpflichtet, wenn sie einen Gewinn erzielen, der die Grenze von 410 Euro übersteigt.

Bis zum letzten Jahr hatten diejenigen, die eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, ihre Verpflichtung bis spätestens zum 31. Mai des Folgejahres zu erfüllen. Mit dem Jahr 2019 gilt der 31. Juli als letzter Abgabetermin. Diesen Tag solltest du dir merken. Hast du deine Einkommensteuererklärung bis zum Ende des Datums nicht beim Finanzamt eingereicht, kann das Finanzamt hohe Säumnis -und Verspätungszuschläge gegen dich festsetzen.

Für die rechtzeitige Abgabe reicht es, wenn der Brief mit deiner Einkommensteuererklärung vor Mitternacht im Briefkasten des Finanzamts liegt. Dass der Briefkasten erst am nächsten Morgen geleert wird, ist unerheblich.

Ist es für dich vor dem Abgabetermin ersichtlich, dass du den 31. Juli nicht einhalten kannst, beantragst du beim Finanzamt eine schriftliche Fristverlängerung. Das Finanzamt verlängert den Abgabetermin, wenn du triftige Gründe – z.B. eine längere Erkrankung – angibst. Wie lange die Frist ist, liegt im Ermessen des zuständigen Finanzbeamten. Er kann dir Tage, Wochen und auch Monate mehr Zeit geben.

Bist du nicht verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben, kannst du freiwillig bei deinem Finanzamt eine Einkommensteuererklärung einreichen und damit die Veranlagung zur Einkommensteuer beantragen. Sinnvoll ist dieser Schritt, wenn du mit einer Einkommensteuererstattung rechnen kannst. Dies ist der Fall, wenn einer der folgenden Sachverhalte vorliegt:

  • Du kannst höhere Werbungskosten geltend machen, als der Werbungskostenpauschbetrag vorsieht. Dieser beträgt 1.000 Euro.
  • Krankheitskosten oder eine Schwerbehinderung gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen. Krankheitskosten wirken sich aus, wenn die zumutbare Belastung überschritten ist. Deine Schwerbehinderung bemisst sich am Grad deiner Behinderung.
  • Du hattest Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen oder eine Haushaltshilfe.
  • Du bezahlst Spenden oder Kinderbetreuungskosten.

Gibst du deine Einkommensteuererklärung freiwillig ab, brauchst du den 31. Juli als Abgabetermin nicht zu beachten. Du kannst deine Einkommensteuererklärungen für die letzten Jahre abgeben.

Du musst die Festsetzungsfrist beachten. Dies bedeutet, dass du die Einkommensteuererklärung spätestens vier Jahre nach dem Ende des Jahres abgeben musst, für die die Einkommensteuererklärung gilt. Gesetzlich geregelt ist dies im § 169 Absatz 2 Nr. 2 Abgabenordnung (AO). Für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2018 hast du bis zum 31. Dezember 2022 Zeit.

Welche aktuellen Änderungen musst du beachten?

Neben der Verschiebung des Abgabetermins vom 31. Mai auf den 31. Juli hat der Gesetzgeber für die Einkommensteuererklärung 2018 die folgenden Änderungen eingeführt:

Die Verschiebung des Abgabetermins bringt einen wichtigen Nachteil mit sich: Gibst du deine Einkommensteuererklärung erst nach diesem Termin ab, ist das Finanzamt berechtigt, einen Verspätungszuschlag festzusetzen.

Der Verspätungszuschlag kann auf der Grundlage des § 152 AO festgesetzt werden. Das Finanzamt ist hierzu nicht verpflichtet. Der Finanzbeamte entscheidet aus freiem Ermessen. Der Verspätungszuschlag beträgt mindestens 25 Euro für jeden angefangenen Monat der Verspätung.

Ein Beispiel:
Gibst du deine Einkommensteuererklärung als Freiberufler oder Gewerbetreibender erst am 02. Oktober ab, bist du drei Monate in Verzug. Der Verspätungszuschlag kann auf 75 Euro festgesetzt werden.

Der Grundfreibetrag wurde 2020 von 9.168 Euro auf 9.408 Euro angehoben.

Kindergeld steht dir für jedes Kind zu. Für die Einkommensteuererklärung 2020 wurde das Kindergeld erhöht. Für das erste Kind kannst du 204 Euro absetzen.

Die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter wurde angehoben. Bist du z.B. Lehrer und nutzt dein häusliches Arbeitszimmer für deine Tätigkeit, stellt der Schreibtisch, der darin steht, ein geringwertiges Wirtschaftsgut für dich dar. Voraussetzung war bis einschließlich 2017, dass der Schreibtisch nicht mehr als 410 Euro gekostet hat. Ab 2018 gilt die neue Grenze von 800 Euro netto. Die Kosten für den Schreibtisch sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abzugsfähig.

Als Freiberufler oder Gewerbetreibender profitierst du auch von dieser Regelung. Je nachdem, welche Tätigkeit du ausübst, sind die Kosten für den Schreibtisch als Betriebsausgaben bei den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit oder bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb abzugsfähig.

Welche Formulare benötigst du?

Willst du deine Steuererklärung selber machen, musst du bestimmte Steuererklärung Formulare ausfüllen.

Mantelbogen

Unabhängig von den Einkünften, die du erzielt hast, musst du den Mantelbogen ausfüllen. Hier musst du deine persönlichen Daten eingeben. Neben deinen Kontaktdaten möchte das Finanzamt auch wissen, welcher Konfession du angehörst. Bist du schwerbehindert oder hast du Handwerkerleistungen bezahlt, kannst du deine Angaben hier eintragen.

Anlage Versorgungsaufwand

Diese Anlage musst du losgelöst von deinen Einkünften ausfüllen. Hier trägst du deine gezahlten Versicherungsbeiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ein. Hattest du Aufwendungen zu einer Haftpflicht- oder Unfallversicherung, gehören diese Informationen in dieses Steuererklärungsformular.

Anlage N

In dieser Anlage werden deine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aufgeführt. Die Angaben entsprechen den Zahlen, die du auf deiner Lohnsteuerbescheinigung findest. Außer der gezahlten Lohnsteuer trägst du hier die Werbungskosten ein, die mit deiner Tätigkeit in Zusammenhang stehen.

Anlage S

In diesem Formular machen die Selbständigen und die Freiberufler Angaben zu ihrem Gewinn oder Verlust. Die Zahlen stammen aus der Anlage EÜR.

Anlage G

Musstest du für deine Tätigkeit ein Gewerbe anmelden, erzielst du Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb. Die Angaben für deinen Gewinn oder Verlust machst du in diesem Formular. Bist du nicht zur Aufstellung einer Bilanz verpflichtet, verwendest du die Zahlen aus der Anlage EÜR.

Anlage EÜR

Diese Anlage spiegelt die Zahlen wieder, die du mit der Einnahmenüberschussrechnung ermittelt hast.

Anlage KAP

In dieses Formular kommen die Kapitalerträge (Zinsen), die du mit Bankeinlagen, Aktien oder Wertpapieren erzielt hast.

Anlage V

Deine Mieteinnahmen trägst du in diesem Formular ein. Hier werden die Werbungskosten deklariert, die mit der Vermietung in Zusammenhang stehen. Dazu gehören z.B. Schuldzinsen, Erhaltungsaufwendungen und die Abschreibung auf das Vermietungsobjekt.

Anlage R

Hier werden Angaben zu den im Steuerjahr erzielten Renteneinkünften gemacht.

Die Steuererklärungsformulare bekommst du im Finanzamt. Hast du einmal eine Steuererklärung bei deinem Finanzamt abgegeben, bekommst du sie im nächsten Jahr automatisch zugeschickt.

Tipp:
Auf der Webseite der Bundesfinanzverwaltung kannst du die Formulare herunterladen, die du für deine Einkommensteuererklärung benötigst.

Erstellst du die Einkommensteuererklärung mit Hilfe einer Steuersoftware, bekommst du alle relevanten Formulare gestellt.

Welche Ausgaben mindern deine Steuer?

Die im Zusammenhang mit deiner beruflichen Tätigkeit stehenden Ausgaben mindern deine Steuerlast. Je nachdem, welche Tätigkeit du ausübst, handelt es sich dabei um Werbungskosten oder Betriebsausgaben.

Bist du Angestellter in einem Büro oder vermietest du eine Wohnung, kannst du Werbungskosten geltend machen.

Fährst du jeden Tag mit deinem Auto zum Büro, setzt du die Entfernungspauschale an. Jeder gefahrene Kilometer wird mit 0,30 Euro vergütet. Dabei musst du beachten, dass das Finanzamt nur die einfache Fahrt akzeptiert.

Zu den abzugsfähigen Kosten für Werbung zählen alle Arbeitsmittel, die du für deine Tätigkeit benötigst und selber anschaffst. Hast du kein Geld für Arbeitsmittel ausgegeben, akzeptiert das Finanzamt einen Pauschbetrag von derzeit 110 Euro.

Bewerbungskosten, Beiträge zu einem Berufsverband und beruflich veranlasste Reisekosten sind typische Beispiele für Werbungskosten. Weist du als Arbeitnehmer keine höheren Werbungskosten nach, zieht das Finanzamt automatisch einen Werbungskostenpauschbetrag von 1.000 Euro ab.

Als Freiberufler oder Gewerbetreibender ermittelst du deinen Gewinn durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und der Betriebsausgaben. § 4 Absatz 4 EStG bestimmt hierzu, dass alle betrieblich veranlassten Kosten als Betriebsausgaben zu behandeln sind. Hast du bei deiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung eine Gewerbeanmeldung für eine Änderungsschneiderei ausgefüllt, erzielst du Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb.

Zu deinen Betriebsausgaben zählt die Gebühr, die die Kommune für die Gewerbeanmeldung erhoben hast. Hast du ein Ladenlokal oder ein Büro gemietet, sind die Mietkosten abzugsfähig und alle Aufwendungen, die mit der Tätigkeit in der Änderungsschneiderei in Verbindung stehen. Gehst du mit einem Kunden essen, kannst du die Bewirtungskosten mit einem Anteil von 70% als Betriebsausgaben behandeln (§ 4 Absatz 5 Nr. 2 EStG).

Wer kann mich unterstützen? Wie und wo reiche ich die Einkommensteuererklärung ein?

Du kannst deine Steuererklärung selber machen. Bist du Arbeitnehmer und musst du nur deinen Arbeitslohn und deine Werbungskosten und Sonderausgaben angeben, bietet das Finanzamt dir an, eine vereinfachte Steuererklärung zu erstellen. Die Steuererklärung Formulare für die vereinfachte Steuererklärung erhältst du online.

Für die vereinfachte Steuererklärung ist eine elektronische Übermittlung ausgeschlossen. Du kannst sie nur auf dem Postweg bei deinem Finanzamt einreichen. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk du wohnst.

Hast du neben deinem Arbeitslohn noch andere Einkünfte (z.B. Mieteinnahmen), kannst du eine Steuersoftware nutzen. Neben einer komfortablen Eingabe sagt das Programm dir am Schluss, mit welcher Steuernachzahlung oder Steuererstattung du rechnen kannst. Das Programm übernimmt auch die elektronische Übermittlung an das Finanzamt.

Möchtest du kein Geld für die Steuersoftware ausgeben, kannst du deine Steuererklärung auch dem Onlineportal des Finanzamts „Elster“ abgeben. Du erreichst die Homepage hier.

Musst du für deine Einkommensteuererklärung eine Einnahmenüberschussrechnung oder eine Bilanz erstellen, empfiehlt es sich, einen Steuerberater um Unterstützung zu bitten.

 

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Mit welcher durchschnittlichen Erstattung kann ich rechnen?

Laut dem Statistischen Bundesamt beträgt die durchschnittliche Erstattung bei der Einkommensteuererklärung 1.007 Euro. Das Statistische Bundesamt hat diesen Wert auf Grundlage der Menschen ermittelt, die im Jahr 2015 zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Insgesamt waren dies 13,5 Millionen Steuerpflichtige. 11,8 Millionen Steuerzahler erhielten eine Erstattung, die im Durchschnitt bei 1007 Euro lag.

Für deine Einkommensteuererklärung ist dies nicht mehr als ein Richtwert. Da die Festsetzung der Einkommensteuer von der Höhe deiner Einnahmen und deiner Werbungskosten oder Betriebsausgaben abhängt, muss sie für jeden Fall individuell ermittelt werden.

Für eine grobe Berechnung deiner Steuerlast nutzt du einen Einkommensteuerrechner, der dir im Internet zur Verfügung steht.

Was ist ein Einkommensteuerbescheid?

Das Ergebnis erhältst du in Form eines Einkommensteuerbescheids. Das Finanzamtsschreiben gibt darüber Auskunft, ob du Steuern zahlen musst oder mit einer Steuererstattung rechnen kannst. Bei einer Erstattung bekommst du Geld vom Finanzamt zurück.

Im Falle einer Steuernachzahlung teilt das Finanzamt dir in dem Schreiben mit, wie hoch diese Nachzahlung ist und bis wann du den Betrag auf das Konto der Finanzkasse überweisen musst.

Prüfe den Steuerbescheid auf Richtigkeit. Hierzu gehören sowohl die Angaben zu deiner Person als auch zu den Zahlen. Stimmt die Bankverbindung? Wurden die Zahlen aus der Lohnsteuerbescheinigung korrekt übernommen? Hat der Finanzbeamte die Entfernungspauschale berücksichtigt?

Tipp:
Fällt dir auf, dass eine Angabe nicht richtig übernommen wurde, hast du einen Monat Zeit, um gegen den Einkommensteuerbescheid Einspruch einzulegen.

Das Wichtigste auf den Punkt gebracht

Erzielst du einkommensteuerpflichtige Einnahmen, musst du Steuern zahlen und eine Einkommensteuererklärung abgeben. Im Einkommensteuergesetz ist definiert, wie deine Einnahmen steuerlich behandelt werden.

Steuerpflichtige, die keine Einnahmen als Arbeitnehmer erzielen, müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn die Einkünfte über 410 Euro monatlich liegen. Hast du als Arbeitnehmer Werbungskosten, die den Werbungskostenpauschbetrag von derzeit 1.000 Euro übersteigen, ist es sinnvoll, freiwillig eine Einkommensteuererklärung abzugeben. In diesem Fall könntest du Geld vom Finanzamt zurückbekommen.

Wenn du deine Einkommensteuererklärung erstellst, musst du neben dem Mantelbogen weitere Formulare verwenden, die an die verschiedenen Einkunftsarten angepasst sind. Als Arbeitnehmer ist die Anlage N für dich relevant. Hast du eine Wohnung vermietet, machst du die Angaben in der Anlage V.

Neben den Einnahmen trägst du auch die Werbungskosten oder Betriebsausgaben in die Steuererklärung ein. Diese Angaben wirken sich steuermindernd auf die zu zahlende Steuer aus.

Hast du deine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt eingereicht, erhältst du nach einigen Wochen einen Einkommensteuerbescheid.

Die Angaben hierin solltest du genau prüfen. Wurden deine Angaben von dem Finanzbeamten falsch übernommen, hast du einen Monat Zeit, um gegen den Einkommensteuerbescheid Einspruch einzulegen.

 

Bildquelle: pixabay.com / webandi