Eine Limited (Ltd) gründen – für nur 1 Euro Gründer werden?
Welche Vorteile bietet eine Limited – und welche Nachteile können dir entstehen? Der folgende Beitrag gibt dir alle nötigen Infos an die Hand, um eine fundierte Entscheidung über deine Rechtsform zu treffen, und zeigt dir außerdem, welche Schritte nötig sind, um eine Ltd zu gründen und welche Alternativen sich gegebenenfalls anbieten. Auch den anstehenden Brexit haben wir hier für dich beachtet.
Was ist eine Limited/Ltd?
Auch deutsche Gründer haben häufig Interesse daran eine Limited zu gründen. Meist sind sie dann auf der Suche nach einer günstigeren und unkomplizierteren Variante der GmbH.
Ltd gründen: So geht’s
Wie gründe ich eine Limited?
Grundsätzlich gilt: Jeder kann eine Limited gründen, das geforderte Mindeststammkapital beträgt nämlich lediglich ein britisches Pfund und für die Anmeldung im britischen Handelsregister sind keinerlei notarielle Beglaubigungen nötig.
Neben der Auswahl eines Firmennamens, der den Zusatz Limited beziehungsweise Ltd hat, musst du in einem ersten Schritt den geographischen Sitz deiner Firma festlegen. Du brauchst also eine zustellfähige postalische Adresse.
Da es sich um eine britische Gesellschaftsform handelt, muss sich der Unternehmenssitz in England befinden – das kannst du aber recht einfach über einen Dienstleister lösen, der dir eine Postadresse zur Verfügung stellt. Auch ein englischer Vertreter, der für die Gründung angegeben werden muss, kann über eine solche Gründungsagentur beschafft werden.
In einem zweiten Schritt legst du die Gesellschafter, also Aktionäre und Anteilseigner, deiner Limited fest, das heißt ein „Director“, zu Deutsch Geschäftsführer und (seit 2008 optional) ein „Company Secretary“ müssen definiert werden. Letzteres Amt ähnelt in seinen Aufgaben dem eines Schriftführers.
Bei einem Jahresumsatz von über 1 Million Pfund brauchst du außerdem einen Wirtschaftsprüfer. Director und Gesellschafter können auch die gleiche Person sein, das heißt, du kannst auch als Einzelperson eine Limited gründen.
Anschließend erfolgt die Eröffnung eines Geschäftskontos, auf das du das Stammkapital einzahlst und gegebenenfalls Sacheinlagen einbringst.
Im Anschluss an die Kontoeröffnung kannst du die Limited bei einem sogenannten „Companies House“ – in Belfast, London, Edinburgh oder Cardiff – anmelden. Dafür ist ein Gesellschaftsvertrag in englischer Sprache nötig. Nach dem Eintrag der Unterlagen erhältst du eine Gründungsurkunde, mit der deine Limited rechtskräftig wird und du eine Niederlassung in Deutschland gründen kannst.
Welche Kosten entstehen durch Gründung einer Limited?
Sicher stellst du dir die Frage, welche Kosten im Rahmen der Gründung einer Ltd auf dich zukommen. Kosten, die bereits mit der Gründung anfallen, sind die Gebühren für die notarielle Beglaubigung zur Eintragung ins deutsche Handelsregister sowie etwaige Kosten für eine Agentur, die dir die bürokratische und organisatorische Arbeit abnimmt, die mit der Gründung der Ltd verbunden ist.
Außerdem musst du Steuern zahlen – dabei kommt es darauf an, ob dein Unternehmen ausschließlich in Deutschland aktiv ist oder auch in England:
- Im ersten Fall fällt deine Gesellschaft unter das deutsche Steuerrecht, konkret handelt es sich dabei um Umsatz-, Gewerbe- und Körperschaftssteuer.
- Trifft letzteres zu, fallen Steuern in England an – das verschafft dir einen deutlichen Vorteil, denn die Steuersätze sind dort sehr günstig. Gleichzeitig müssen Jahresabschlüsse und Geschäftsberichte auf Englisch übersetzt und dem „Companies House“ vorgelegt werden.
Übrigens: Auch wenn du nur in Deutschland Steuern zahlst, gilt es, den Jahresabschluss nach britischem Steuerrecht zu machen. Es kann daher sinnvoll sein, einen Steuerberater zu beschäftigen, der sich mit der Rechtsform auskennt. Auch hierfür fallen natürlich wieder Kosten an. Hinzu kommen bei einem Sitz in Deutschland die üblichen Beiträge für deine zuständige Industrie- und Handelskammer.
Limited gründen: Das sind die Vorteile und Nachteile
Die Limited ist in etwa äquivalent zur deutschen UG (Unternehmergesellschaft), weshalb die Limited seit Einführung der UG 2008 im deutschen Raum auch etwas an Bedeutung verloren hat.
Trotzdem lohnt es sich, die Gründung in Form der Limited in Betracht zu ziehen. Ein entscheidender Unterschied zur haftungsbeschränkten UG ist, dass für die Gründung keine notariellen Beglaubigungen benötigt werden. Was sind weitere Vorteile der Limited – und mögliche Nacheile?
Vorteile
- Mindestkapital von nur einem britischen Pfund – während die Gründung einer GmbH ein Mindestkapital von 25.000 Euro voraussetzt.
- Keine Beglaubigung des Gesellschaftsvertrags nötig.
- Sehr kurze Gründungsdauer von 10 Tagen. Für die Gründung einer GmbH braucht man deutlich länger, oft bis zu einem Monat oder mehr.
- Die Limited ist haftungsbeschränkt, das heißt, du und deine Gesellschafter haften nur mit der anfangs festgelegten Einlage von mindestens einem Pfund, nicht mit eurem/deinem Privatvermögen.
Nachteile
- Der Gesellschaftsvertrag muss zwar nicht notariell beglaubigt werden, aber muss in englischer Sprache und nach britischem Recht verfasst sein. Für sein Aufsetzen musst du unter Umständen also eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen.
- Anfallende Kosten für eine Agentur, die dir eine englische Postadresse einrichtet.
- Erstellung des Jahresabschlusses in englischer Sprache ist bei Aktivitäten deines Unternehmens in England verpflichtend.
- Zum Teil fehlende Akzeptanz der Rechtsform in Deutschland, zum Beispiel bei Kreditgebern und Lieferanten.
- Durch den anstehenden Brexit (Stand April 2019) gibt es viele Unsicherheiten, die man derzeit genau im Auge behalten muss. Man sollte schnell handeln, wenn sich Auswirkungen auf die Ltd‘s, die durch deutsche Staatsbürger gegründet wurden, ankündigen.
Ltd gründen oder lieber andere Rechtsform wählen?
Stellst du dir nun die Frage, ob sich die Limited als Rechtsform für deine Gründeridee eignet?
Eindeutiger Vorteil einer Limited ist, dass sie zwar mit einer Haftungsbeschränkung einhergeht, man aber trotzdem mit sehr geringem Eigenkapital ein Unternehmen gründen kann.
Ein Nachteil hingegen können die britischen Auflagen und Anforderungen sein, die dir zusätzliche Kosten verursachen.
Bei der Wahl der Rechtsform musst du also verschiedene Aspekte abwägen. Die Gründung einer Limited geht schnell und relativ unbürokratisch, doch die Kosten, die für Agentur und Steuerberaterbüro sowie gegebenenfalls eine Rechtsberatung durch die Gründung nach britischem Recht anfallen, dürfen nicht außer Acht gelassen werden.
Wenn du also nicht nur in Deutschland, sondern auch in England geschäftlich aktiv sein möchtest, ist die Limited sicher eine interessante Option für dich. Solltest du aber ausschließlich in Deutschland tätig sein, kann die Rechtsform der Unternehmergesellschaft (UG) haftungsbeschränkt für dich sinnvoller sein.
Die Limited und der Brexit
Eine politische Entwicklung, die du bei der Wahl der Rechtsform unbedingt beachten solltest, ist der Brexit. Sobald Großbritannien nicht mehr zur EU gehört, wird sich auch an der Limited für deutsche Gründer bestimmt einiges ändern.
Hier kommt es auf die Ergebnisse der Brexit-Verhandlungen an. Bisher konnten Unternehmer direkt nach der Gründung einer Limited ihren Verwaltungssitz nach Deutschland verlegen.
Es gibt also mehrere Rechtsformen, die besser für deine Bedürfnisse geeignet sein könnten, als eine Limited. Neben der bereits erwähnten Option der UG kannst du eine Gründung als Limited in Irland oder Malta in Betracht ziehen, wo dir steuerliche Vorteile winken. Da dies aber rechtlich weitaus komplizierter ist, solltest du hierfür auf jeden Fall professionelle Beratung in Anspruch nehmen.
Fazit
Bist du überzeugt, die Limited ist die richtige Rechtsform für dich und dein Unternehmen? Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn du planst, geschäftlich auch in England tätig zu werden und zudem die Vorteile des britischen Steuersystems nutzen möchtest. Es empfiehlt sich aber dennoch die Angelegenheit genau zu prüfen und mit Experten zu diskutieren, denn man könnte zu dem wichtigen Schluss kommen, dass eine Limited aktuell aufgrund der Risiken nicht mehr zu empfehlen ist.
Wenn dein Unternehmen nur in Deutschland aktiv sein wird und du deinen Vorteil lediglich in der Haftungsbeschränkung und dem geringen Startkapital der Limited siehst, lohnt es sich auf jeden Fall, über eine Gründung als andere Rechtsform, zum Beispiel als UG nachzudenken – nicht umsonst wurde diese Rechtsform eingeführt, um den Ansturm auf die beliebte Ltd abzuschwächen.
Die Gründung als Limited macht also nur unter bestimmten Umständen Sinn, ein guter Tipp ist aber, sich umfassend mit der UG zu beschäftigen, wenn dein Ziel eine Gründung in Deutschland mit wenig Eigenkapital und beschränkter Haftung ist.
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